Neue EBA-Leitlinien begrenzen Risiken aus Schattenbanken
Die EBA hat eine Konsultation zu überarbeiteten Leitlinien für die Begrenzung von Engagements gegenüber Schattenbanken gestartet. Ziel ist es, Risiken aus dem Schattenbankensystem besser zu steuern und die Finanzstabilität zu sichern. Die Frist für Stellungnahmen endet am 9. Juli 2026.
Risikomanagement für den unregulierten Sektor
Die EBA aktualisiert ihre Leitlinien zu Engagements gegenüber Schattenbanken (SBEs) gemäß Artikel 395(2a) der Kapitaladäquanzverordnung (CRR).
Ziel ist es, Aufsichtserwartungen für Institute festzulegen, wie sie ihre SBE-Engagements verwalten und überwachen sollen.
Dies umfasst die Identifizierung, Messung, Begrenzung und Kontrolle von Risiken innerhalb der internen Prozesse der Institute.
SBEs, die bankähnliche Aktivitäten außerhalb des regulierten Rahmens ausüben, unterliegen nicht denselben Standards der Aufsichtsregulierung und haben keinen Zugang zu Zentralbankliquidität.
Engagements gegenüber solchen Einheiten können erhöhte Risiken bergen, die starke interne Kontrollen, angemessene Limite und ein umsichtiges Management erfordern.
Die Leitlinien legen Anforderungen und Erwartungen fest, um Institute zur Festlegung von Limiten für individuelle und aggregierte SBE-Engagements zu verpflichten.
Dies adressiert sowohl mikro- als auch makroprudenzielle Bedenken, wie regulatorische Arbitrage und die Migration bankähnlicher Aktivitäten.
Die aktualisierten Leitlinien stellen die Konsistenz mit der CRR und der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2779 sicher, die die Kriterien zur Identifizierung von SBEs harmonisiert.
Ein Fallback-Ansatz wird beibehalten, der Engagements gegenüber SBEs dem allgemeinen Großkreditregime unter Artikel 395 der CRR unterwirft, wenn die Anforderungen des Hauptansatzes nicht erfüllt werden können.
Lehren aus der Finanzkrise
Die globale Finanzkrise offenbarte zuvor unerkannte Verflechtungen, die Risiken vom Schattenbankensystem auf das regulierte Bankensystem übertragen und die Stabilität des gesamten Finanzsystems gefährden können.
SBEs sind anfällig für Runs und Liquiditätsprobleme aufgrund von Kreditrisiken, hoher Verschuldung und Fristen- sowie Liquiditätsinkongruenzen.
Diese Risiken werden durch das Fehlen sektoraler Liquiditätsstützen und weniger robuster Aufsichtsstandards verschärft.
Die hohe Korrelation und Vernetzung von SBEs mit dem regulierten Bankensektor, etwa durch Eigentumsverhältnisse und explizite sowie implizite Kreditverpflichtungen, kann in Stresszeiten systemische Risiken durch Ansteckungseffekte erzeugen.
Seit der Krise wurden zahlreiche internationale Initiativen zur Regulierung des Schattenbankenwesens ergriffen, darunter Empfehlungen des Finanzstabilitätsrats (FSB) und des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) zur Messung und Kontrolle großer Engagements.
Auch auf EU-Ebene wurden Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz und zur Definition von SBEs in der CRR und der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2779 umgesetzt.
Die EZB veröffentlichte im November 2025 ebenfalls einen Artikel zu systemischen Risiken in den Verflechtungen zwischen Banken und dem Nichtbanken-Finanzsektor.
Regulierungs-Lücke wird kleiner
Die Überarbeitung der Leitlinien ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Finanzstabilität und zur Schließung von Regulierungs-Lücken im Schattenbankensektor.
Sie schafft mehr Klarheit und Konsistenz bei der Identifizierung und Begrenzung von Risiken, die von unregulierten Akteuren ausgehen.
Trotzdem bleibt die Herausforderung bestehen, die Dynamik und Komplexität des Schattenbankenwesens kontinuierlich zu überwachen und auf neue Risiken zu reagieren.