EBA präzisiert Ziele für Zinsrisiko-Heatmap der Banken
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EBA präzisiert Ziele für Zinsrisiko-Heatmap der Banken

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat einen Bericht zu den mittel- bis langfristigen Zielen ihrer Heatmap für Zinsrisiken im Anlagebuch (IRRBB) veröffentlicht. Das Dokument enthält zentrale Beobachtungen und Empfehlungen für Banken und Aufsichtsbehörden.

Keine neuen Regeln, aber klare Empfehlungen

Der nun vorgelegte Bericht der EBA schließt die mittel- bis langfristigen Meilensteine der IRRBB-Heatmap ab und baut auf den Erkenntnissen der ersten Prüfungsphase auf, die im Februar 2025 veröffentlicht wurden.

Er bietet eine analytische Überprüfung und präsentiert Beobachtungen sowie Empfehlungen in mehreren Bereichen, die den Aufsichtsdialog informieren und die Praktiken der Institute unterstützen sollen.

Wichtig ist, dass der Bericht keine neuen regulatorischen Anforderungen einführt.

Die Empfehlungen sollen verhältnismäßig angewendet werden, unter Berücksichtigung von Größe, Komplexität, Risikoprofil und Geschäftsmodell jeder Institution.

Zu den Schlüsselbereichen gehören die Analyse des Supervisory Outliers Test (SOT), die Überwachung der 5-Jahres-Obergrenze, die Modellierung von kommerziellen Margen, der Umfang des Kreditspread-Risikos im Anlagebuch (CSRBB) sowie Absicherungsstrategien.

Regulatorischer Rahmen weiter gestärkt

Der regulatorische Rahmen für IRRBB wurde durch mehrere EU-Verordnungen gestärkt.

Dazu zählen die Delegierte Verordnung (EU) 2024/856 zur RTS über SOT und die Delegierte Verordnung (EU) 2024/857 zur RTS über SA, beide vom 24. April 2024. Ergänzend wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2024/855 zur Änderung der ITS über die Berichterstattung am 15. März 2024 publiziert.

Die neuesten Versionen der EBA-Leitlinien zu IRRBB und CSRBB sind seit dem 31. Dezember 2023 in der gesamten EU vollständig anwendbar.

Die fortlaufende Überwachung der IRRBB-Implementierung bleibt eine zentrale Aufsichtsaufgabe der EBA.

Klarheit ohne neue Lasten

Der EBA-Bericht schafft Klarheit und Orientierung für Banken und Aufsichtsbehörden, ohne neue regulatorische Lasten zu implementieren.

Die fortbestehende Betonung der Verhältnismäßigkeit deutet jedoch auf anhaltende Harmonisierungsherausforderungen in der Praxis hin.

Trotz des strukturierten Dialogansatzes für die Aufsicht bleibt die Heterogenität im CSRBB-Umfang ein Punkt für weitere Wachsamkeit.