EBA will EU-Bankenkapitalrahmen vereinfachen
Die EBA schlägt umfassende Vereinfachungen für den EU-Bankenkapitalrahmen vor. Ziel ist es, die Effizienz zu steigern, ohne die Widerstandsfähigkeit zu mindern.
Komplexität abbauen, Resilienz erhalten
Der Bericht der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) schlägt gezielte Änderungen am EU-Bankenkapitalrahmen vor, um dessen Effizienz zu steigern, ohne die Widerstandsfähigkeit des Sektors zu beeinträchtigen oder die Aufsichtsmaßnahmen zu schwächen.
Die EBA betont, dass der Rahmen, der nach der globalen Finanzkrise eingeführt wurde, die Stabilität des Bankensektors gestärkt hat, jedoch in seiner Implementierung zu komplex geworden ist.
Ziel ist es, unnötige Komplexität abzubauen, die Konsistenz und Vorhersehbarkeit zu verbessern und effektive Aufsichts- und Abwicklungsinstrumente zu unterstützen.
Vier Leitprinzipien prägen die Vorschläge: erstens die Wahrung der Widerstandsfähigkeit und Kapitalneutralität, zweitens die Einhaltung internationaler Standards, insbesondere der des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) und des Finanzstabilitätsrates (FSB), drittens die Proportionalität unter Berücksichtigung sowohl großer als auch kleiner Institute, und viertens die Steigerung der Effizienz und Tiefe des Binnenmarktes zum Nutzen der Wirtschaft und Finanzstabilität der EU.
Der Bericht plädiert nicht für eine grundlegende Neugestaltung des Rahmens, sondern für gezielte, ausgewogene Anpassungen am Design, nicht an der Kalibrierung.
Er befasst sich auch nicht mit der Koordination zwischen den zuständigen Behörden mit unterschiedlichen Mandaten und Verantwortlichkeiten.
Stattdessen konzentriert er sich auf die Vereinfachung der „Stacking Orders“ – der Hierarchie und Interaktion der verschiedenen Kapitalanforderungen.
Mikro, Makro, Abwicklung: Drei Säulen der Reform
Die EBA-Analyse gliedert sich in drei Hauptbereiche, die jeweils spezifische Vereinfachungsoptionen untersuchen.
Im mikroprudenziellen Teil des Rahmens empfiehlt der Bericht, das bestehende Instrumentarium beizubehalten und dessen Wirksamkeit zu bekräftigen.
Es wird vorgeschlagen, dass nur Mikro-Risiken durch die Säule-1-Anforderung (P1R) abgedeckt werden und die Rolle der Säule-2-Anforderungen (P2R) wie in der CRD und den SREP-Leitlinien vorgesehen bleibt, um Risiken abzudecken, die von P1R nicht oder nicht ausreichend erfasst werden.
Ähnlich wird die Rolle einer Säule-2-Leitlinie (P2G) bekräftigt.
Weitere Überlegungen betreffen die Zusammenführung von Mikro-Schichten, die Hebelquote und die Kapitalzusammensetzung.
Im makroprudenziellen Bereich werden Vorschläge für einen einzigen freigebbaren makroprudenziellen Puffer sowie für die systemischen Puffer diskutiert.
Schließlich befasst sich der Bericht mit der Straffung des Abwicklungsrahmens, insbesondere durch die Harmonisierung der Definitionen von TLAC- und MREL-fähigen Ressourcen, die Straffung der Nachrangigkeitsanforderungen und die Standardisierung der MREL-Kalibrierung.
Der Kapitalrahmen ist eine zentrale Komponente der Aufsichts- und Abwicklungsrahmen des Bankensystems.
Er stellt sicher, dass Banken über Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten verfügen, die den von ihnen eingegangenen Risiken entsprechen.
Dies bedeutet, dass der Bankensektor und einzelne Banken über genügend Eigenmittel verfügen, um Verluste aufzufangen, und im Falle einer Abwicklung über genügend Ressourcen zur Rekapitalisierung, ohne Kosten für die Steuerzahler, unter Wahrung der Finanzstabilität und Unterstützung der Wirtschaft in Stressphasen.
Komplexität als Kostenfaktor
Dieser EBA-Bericht ist ein überfälliger Schritt zur Entwirrung eines übermäßig komplexen Regelwerks.
Die post-Krisen-Reformen haben die Banken zwar widerstandsfähiger gemacht, doch die schiere Anzahl und Überlappung der Anforderungen hat die operative Effizienz stark beeinträchtigt.
Eine intelligente Vereinfachung, wie hier vorgeschlagen, ist daher nicht nur wünschenswert, sondern essenziell, um den europäischen Bankenmarkt wettbewerbsfähiger zu machen.