EBA veröffentlicht Immobilien-Verlustdaten für 2025
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EBA veröffentlicht Immobilien-Verlustdaten für 2025

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat aggregierte Verlustdaten für Wohn- und Gewerbeimmobilienmärkte für das vierte Quartal 2025 veröffentlicht. Diese Daten sollen die Anwendung der Kapitalanforderungen-Verordnung (CRR) erleichtern und doppelte Offenlegungen durch nationale Behörden vermeiden.

Neue Transparenz für Banken

Die EBA veröffentlicht die aggregierten Verlustdaten, um die Anwendung der Artikel 125(1), 125(2), 126(1), 126(2), 199(3) und 199(4) der Kapitalanforderungen-Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) zu erleichtern.

Die Daten basieren auf Meldungen der Institute gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2024/3117 und sollen doppelte Offenlegungen durch die zuständigen Behörden gemäß Artikel 430a(3) der CRR vermeiden.

Für den gesamten EU/EWR-Raum beliefen sich die Gesamtverluste bei Wohnimmobilien auf 2.218,9 Millionen Euro bei einem Engagement von 6.427.715,0 Millionen Euro.

Bei Gewerbeimmobilien betrugen die Gesamtverluste 1.218,7 Millionen Euro bei einem Engagement von 1.289.525,4 Millionen Euro.

Diese Zahlen spiegeln die Situation zum vierten Quartal 2025 wider.

Nationale Besonderheiten bleiben

Die EBA stellt zwei Datensätze bereit: einen nach Land des Engagements und einen weiteren nach Land der berichtenden Entität.

Letzterer dient ausschließlich Informationszwecken und sollte nicht zur Bewertung der Verlustschwellen für die Anwendung der CRR-Ausnahmeregelungen herangezogen werden.

Für bestimmte nationale Immobilienmärkte, darunter Belgien, Frankreich, Kroatien und Rumänien, bleiben die Veröffentlichungen der jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden (z.B. National Bank of Belgium, Autorité de contrôle prudentiel et de résolution) maßgeblich für die Bewertung der Verlustschwellen.

Dies unterstreicht die Notwendigkeit, spezifische lokale Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Routine mit Substanz

Die Veröffentlichung ist ein routinemäßiger, aber wichtiger Schritt zur Harmonisierung der Kapitalanforderungen.

Sie ermöglicht Banken die korrekte Anwendung der CRR-Regeln und reduziert den bürokratischen Aufwand für nationale Behörden.

Für Marktteilnehmer bietet sie eine transparente Datengrundlage zur Risikobewertung im Immobiliensektor.