EBA verkürzt Frist für Eigenmittel- und Verbindlichkeitenabbau auf drei Monate
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EBA verkürzt Frist für Eigenmittel- und Verbindlichkeitenabbau auf drei Monate

Die EBA hat den Entwurf technischer Regulierungsstandards veröffentlicht, der die Frist für die Beantragung einer Genehmigung zur Reduzierung von Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten von vier auf drei Monate verkürzt. Dies geschieht, da die Behörden die Anträge nun schneller bearbeiten können.

Vier Monate werden drei: EBA beschleunigt Genehmigungsprozess

Die EBA hat den Zeitraum für die Beantragung einer Genehmigung zur Reduzierung von Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten von vier auf drei Monate verkürzt.

Ursprünglich wurde die Frist von drei auf vier Monate verlängert, um den komplexeren Bewertungen durch die zuständigen und Abwicklungsbehörden Rechnung zu tragen.

Nach einer Überwachung der praktischen Umsetzung und der Behördenpraxis ist 'es die Ansicht der EBA, dass die relevanten Behörden die Anträge nun innerhalb eines kürzeren Zeitraums bearbeiten können.'

Diese Anpassung soll den Instituten mehr Flexibilität bei ihren Anträgen für Rückzahlungen und Kapitalplanungszwecke bieten, während sie aus aufsichtsrechtlicher Sicht weiterhin als ausreichend und umsichtig gilt.

Die Änderung betrifft die Artikel 77, 78 und 78a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.

Neue Richtlinie: Vereinfachungen für Abwicklungseinheiten entfallen

Die Richtlinie (EU) 2024/1174 macht die zuvor vereinfachten Anforderungen für bestimmte Abwicklungseinheiten hinfällig.

Diese Einheiten, für die keine MREL-Anforderung durch die Abwicklungsbehörde festgelegt wurde, benötigen künftig keine vorherige Genehmigung mehr für den Rückruf, die Rückzahlung oder den Rückkauf von Verbindlichkeiten.

Entsprechend werden die Verweise auf diese vereinfachten Verfahren aus der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 241/2014 gestrichen.

Dies gewährleistet Rechtssicherheit und einen proportionalen Ansatz, indem nur Änderungen vorgenommen werden, die direkt durch die neue Richtlinie bedingt sind.

Mehr Flexibilität, weniger Bürokratie

Die Fristverkürzung ist ein pragmatischer Schritt, der den Banken dringend benötigte Flexibilität in der Kapitalplanung verschafft.

Sie spiegelt die gestiegene Effizienz der Aufsichtsbehörden wider, birgt aber auch das Risiko, dass die Prüfungsqualität unter Zeitdruck leiden könnte.

Für die Stabilität des Finanzsystems ist die Anpassung eher eine technische Optimierung als eine grundlegende Neuausrichtung.