EBA präzisiert Aufsicht über Banken-Fusionen und -Übernahmen
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat ihren finalen Entwurf für technische Standards zu wesentlichen Akquisitionen, Übertragungen, Fusionen und Spaltungen von Banken veröffentlicht. Die neuen Regeln präzisieren die Aufsichtsinstrumente der CRD6-Richtlinie.
CRD6 schärft Aufsichtsinstrumente
Die Richtlinie (EU) 2024/1619 (CRD6) führt drei neue Aufsichtsinstrumente für wesentliche Operationen von Kreditinstituten, Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften ein.
Diese umfassen den Erwerb wesentlicher Beteiligungen, die wesentliche Übertragung von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten, Fusionen und Spaltungen.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) wurde beauftragt, Regulierungsstandards (RTS) zu entwickeln, die Mindestinformationen, eine gemeinsame Bewertungsmethodik und den Prozess für diese Operationen festlegen.
Zudem wurden technische Durchführungsstandards (ITS) für gemeinsame Verfahren, Formulare und Vorlagen für den Konsultationsprozess zwischen den zuständigen Behörden erarbeitet.
Die RTS sind in vier Kapiteln strukturiert, die jeweils eine der wesentlichen Operationen detaillieren.
Ein zentrales Element ist das Proportionalitätsprinzip: Die Informationspflichten und Bewertungen wurden gestrafft.
Bereits vorhandene Informationen müssen nicht erneut eingereicht werden, und der Detaillierungsgrad passt sich der Komplexität und dem Risikoprofil der Operation an.
Für konzerninterne Operationen und kleine, wenig komplexe Einheiten gelten vereinfachte Informationspflichten und eine proportionale Bewertung, um den Aufwand zu reduzieren.
Harmonisierung gegen Fragmentierung
Die neuen Standards zielen darauf ab, die Fragmentierung der nationalen Aufsichtspraktiken innerhalb der EU zu überwinden und ein einheitliches Spielfeld zu schaffen.
Die RTS präzisieren die Bestimmung des Wesentlichkeitsschwellenwerts und die Bewertungsmethodik für Akquisitionen, Fusionen und Spaltungen.
Dabei wird die Einhaltung aufsichtsrechtlicher und AML/CFT-Anforderungen nach der Operation geprüft, mit Fokus auf Änderungen des Geschäftsmodells und der Governance.
Die ITS regeln zudem den Konsultationsprozess zwischen den zuständigen Behörden, insbesondere bei grenzüberschreitenden Operationen oder wenn die konsolidierende Aufsichtsbehörde von der meldenden Behörde abweicht.
Dies soll eine effiziente Zusammenarbeit und gemeinsame Entscheidungen fördern und die Kohärenz der Aufsicht stärken.
Einheit statt Flickenteppich
Dieser finale Entwurf der EBA ist ein entscheidender Schritt zur Überwindung der regulatorischen Fragmentierung im europäischen Bankensektor.
Die präzisen Standards schaffen dringend benötigte Klarheit für grenzüberschreitende Transaktionen und fördern eine kohärentere Aufsichtspraxis.
Obwohl die Komplexität der Materie hoch bleibt, ist die Einführung dieser harmonisierten Regeln unerlässlich für die Stabilität und Integration des EU-Finanzmarktes.