EBA veröffentlicht finale Leitlinien zur Retail-Diversifikation
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat finale Leitlinien zur Diversifikation von Retail-Portfolios veröffentlicht. Sie schaffen einen harmonisierten Rahmen für die Kreditrisikobewertung, insbesondere für kleinere Institute.
Granularität als Schlüssel für 75-Prozent-Risikogewicht
Banken können von einem präferenziellen Risikogewicht von 75 Prozent für Retail-Exposures profitieren, wenn sie eine ausreichende Granularität ihrer Portfolios nachweisen.
Die Leitlinien definieren hierfür einen Ansatz: Grundsätzlich sollte kein einzelnes Engagement gegenüber einer Gegenpartei oder Gruppe verbundener Kunden 0,2 Prozent des gesamten qualifizierten Retail-Portfolios übersteigen.
Für kleinere Institute, die diese Benchmark nicht immer erfüllen können, wurde eine proportionale Regelung eingeführt.
Sie dürfen das präferenzielle Risikogewicht weiterhin anwenden, solange nicht mehr als 10 Prozent ihres qualifizierten Retail-Portfolios die 0,2-Prozent-Schwelle überschreiten.
Dies erleichtert die Anwendung für kleinere und mittlere Banken, ohne die Aufsichtsanforderungen zu verwässern.
Ein-Schritt-Ansatz und temporäre Ausnahmen
Im Konsultationspapier hatte die EBA noch zwei Ansätze zur Diversifikationsbewertung vorgestellt: eine iterative Methode und eine Ein-Schritt-Alternative.
Die finalen Leitlinien favorisieren nun den Ein-Schritt-Ansatz, um die Proportionalität zu wahren und den operativen Aufwand für die Institute zu reduzieren.
Die Diversifikationsschwelle wurde zudem von 5 auf 10 Prozent angehoben, um dem Branchenfeedback Rechnung zu tragen und die Auswirkungen auf kleine und mittlere Institute zu mildern.
Die Leitlinien präzisieren auch die Behandlung verbriefter Retail-Exposures und führen eine befristete temporäre Ausnahmeregelung für Investoren ein, falls Schuldnerinformationen nicht verfügbar sind.