EBA stärkt Bankenaufsicht mit neuen SREP-Leitlinien
EBA Press Read in English

EBA stärkt Bankenaufsicht mit neuen SREP-Leitlinien

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat ihre überarbeiteten Leitlinien für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) veröffentlicht. Ziel ist eine effizientere, kohärentere und effektivere Bankenaufsicht in der EU.

Vereinfachung und Risikofokus

Die EBA hat ihre SREP-Leitlinien grundlegend überarbeitet, um die Effizienz und Kohärenz der EU-Bankenaufsicht zu steigern.

Die neuen Vorgaben reduzieren den Gesamtumfang um 30 Prozent, ohne die Kernziele des SREP zu beeinträchtigen.

Sie sind eng mit den Kapitalanforderungen (CRRIII/CRDVI) und anderen regulatorischen Neuerungen abgestimmt.

Zu den wesentlichen Verbesserungen zählt ein gestraffter Rahmen, der alle SREP-bezogenen Anleitungen zusammenführt, einschließlich solcher für IKT-Risiken und Drittlandzweigstellen.

Zudem wird die Risikoabdeckung durch eine stärkere Fokussierung auf neue und sich entwickelnde Risikotreiber wie IKT, ESG und Kreditspread-Risiken aus Nicht-Handelsaktivitäten erweitert, was eine modernere Aufsicht ermöglicht.

Anpassung und Proportionalität

Die SREP-Leitlinien, seit 2014 Basis der EU-Bankenaufsicht, benötigten nach fast einem Jahrzehnt eine Evolution.

Die Überarbeitung stärkt einen risikobasierten und proportionalen Ansatz: Bewertungen werden in Umfang und Intensität an das Risikoprofil der Institute angepasst.

Dies ermöglicht einen effizienteren Einsatz der Aufsichtsressourcen.

Die Effektivität wird durch ein flexibles Eskalationsrahmenwerk und klarere Kommunikation verbessert.

Zudem klären die Leitlinien die Interaktion zwischen Säule 1 und Säule 2 der Eigenkapitalanforderungen und integrieren IKT/DORA sowie ESG-Faktoren umfassender in den SREP-Rahmen.

Ein wichtiger Schritt, aber kein Befreiungsschlag

Die EBA-Revision ist ein notwendiger Schritt zur Modernisierung der Bankenaufsicht, der die Komplexität durch Konsolidierung reduziert.

Methodisch bleibt die Herausforderung, die neuen Risikotreiber wie IKT und ESG konsistent zu bewerten.

Für die Praxis bedeutet dies zwar eine Straffung der Vorgaben, aber auch die Notwendigkeit, sich auf neue Schwerpunkte einzustellen.