EBA warnt vor Kommissions-Änderungen bei OpRisk-Regeln
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EBA warnt vor Kommissions-Änderungen bei OpRisk-Regeln

Die EBA hat formal auf die geplanten Änderungen der EU-Kommission zu den Entwürfen der technischen Standards für operationelle Risiken reagiert. Sie äußert erhebliche Bedenken gegen die Vorschläge, die das Niveau der Vorsicht bei der Kapitalberechnung reduzieren könnten.

Kombination schafft Komplexität

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) kritisiert den Vorschlag der EU-Kommission, die kombinierte Nutzung des Accounting Approach (AA) und des Prudential Boundary Approach (PBA) bei der Berechnung des Business Indicators für operationelle Risiken zu erlauben.

Die EBA argumentiert, dass dies die Komplexität des regulatorischen Rahmens erheblich steigert und sowohl Aufsichtsbehörden als auch Banken zusätzlich belastet.

Eine solche Kombination sei zudem nicht mit den Techniken des Marktrisikorahmens vereinbar, wo Institute für Instrumente mit gleichem Risikoprofil im Handelsbuch keine unterschiedlichen Bilanzierungspraktiken anwenden dürfen.

Dies könnte zu Inkonsistenzen und mangelnder Transparenz im Risikomanagement führen und die Berechnung des Business Indicators erschweren.

Die EBA befürchtet, dass Banken die Möglichkeit erhalten könnten, ihre Portfolios so anzupassen, dass die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken minimiert werden, anstatt das tatsächliche Risiko effektiv zu steuern.

Die EBA empfiehlt daher, die Nutzung entweder des AA oder des PBA für die gesamte Bilanz eines Instituts beizubehalten, ohne eine Kombination zuzulassen.

Materialität: Risiko für Aufsicht

Die EBA kritisiert zudem den Vorschlag, dass Banken nur wesentliche Änderungen im Geltungsbereich des Prudential Boundary Approach (PBA) melden müssen.

Dies könnte ein ungleiches Wettbewerbsumfeld schaffen und die Aufsicht erschweren, da Institute die Wesentlichkeit unterschiedlich bewerten würden.

Die Aufsichtsbehörden müssten diese individuellen Bewertungen zusätzlich prüfen.

In Verbindung mit der kombinierten Nutzung von PBA und Accounting Approach (AA) könnte das Konzept der Materialität zu einem weniger vorsichtigen Rahmen führen, der Regulierungsarbitrage begünstigt.

Die EBA empfiehlt daher, die Meldepflicht für Änderungen des PBA-Geltungsbereichs nicht an die Wesentlichkeit zu koppeln oder diese präziser zu definieren.

Rückschlag für einheitliche Regeln

Die Stellungnahme der EBA verdeutlicht eine grundlegende Spannung zwischen dem Wunsch nach Flexibilität und der Notwendigkeit robuster, einheitlicher Aufsichtsstandards.

Während die Kommission möglicherweise Vereinfachungen anstrebt, priorisiert die EBA zu Recht ein gleiches Wettbewerbsumfeld und die Integrität der Kapitalanforderungen.

Die vorgeschlagenen Änderungen könnten die Aufsicht erschweren und das Risiko für das Finanzsystem potenziell erhöhen.