EBA vereinfacht Richtlinien für verbundene Kunden nach EU-Recht
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EBA vereinfacht Richtlinien für verbundene Kunden nach EU-Recht

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) löscht Teile ihrer Richtlinien für verbundene Kunden (EBA/GL/2017/15). Eine neue EU-Verordnung (2024/1728) macht diese Abschnitte überflüssig, da sie die Materie nun selbst regelt. Die Entscheidung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Anpassung an neue EU-Vorschriften

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat beschlossen, ihre Richtlinien zu verbundenen Kunden (EBA/GL/2017/15) teilweise zu streichen.

Grund dafür ist die Verabschiedung der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1728 der Kommission.

Diese neue Gesetzgebung regelt nun bestimmte Aspekte, die zuvor in den EBA-Richtlinien behandelt wurden.

Insbesondere spezifiziert die Verordnung die Bedingungen für die Identifizierung von Gruppen verbundener Kunden, einschließlich Kontrollbeziehungen, wirtschaftlicher Abhängigkeiten sowie kombinierter Kontrollbeziehungen und wirtschaftlicher Abhängigkeiten.

Die Abschnitte 4, 6 und 7 der ursprünglichen EBA-Richtlinien sind daher nicht länger notwendig, um eine gemeinsame, einheitliche und konsistente Anwendung des Unionsrechts zu gewährleisten.

Die Streichung dient der Vermeidung von Doppelungen und der Schaffung regulatorischer Klarheit für Kreditinstitute und Aufsichtsbehörden im gesamten Euroraum.

Die Entscheidung wurde vom Aufsichtsrat der EBA getroffen.

Konkrete Streichungen bei der Kun­de­n­i­den­ti­fi­ka­ti­on

Die EBA hat präzisiert, welche spezifischen Bestimmungen aus den Richtlinien EBA/GL/2017/15 entfernt werden.

Dies betrifft die Paragraphen 11 bis 15, die dem Abschnitt 4 entsprechen, sowie die Paragraphen 21 bis 30, die dem Abschnitt 6 zugeordnet sind.

Des Weiteren werden die Paragraphen 31 bis 33 gelöscht, welche den Abschnitt 7 der Richtlinien bilden.

Diese Abschnitte befassten sich detailliert mit den Kriterien zur Feststellung von Kontroll- und Abhängigkeitsbeziehungen zwischen Kunden.

Die teilweisen Löschungen werden im konsolidierten Text der Richtlinien, der auf der EBA-Website verfügbar gemacht wird, entsprechend berücksichtigt.

Die Entscheidung zur teilweisen Aufhebung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft, um eine schnelle Anpassung an das neue EU-Recht zu gewährleisten.

Klarheit statt Doppelung

Diese Anpassung ist ein routinemäßiger, aber wichtiger Schritt zur Vereinfachung des EU-Regulierungsrahmens.

Sie beseitigt redundante Vorschriften und schafft mehr Klarheit für Banken und Aufsichtsbehörden.

Obwohl keine große geldpolitische Neuausrichtung, unterstreicht sie die kontinuierlichen Bemühungen um einen effizienteren und kohärenteren Finanzmarkt in Europa.