EBA konsultiert Bußgeld-Methodik für Krypto-Assets (MiCA)
Die EBA hat eine Entwurfsmethodik für die Verhängung von Bußgeldern gemäß der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) vorgelegt. Ziel ist ein konsistenter und transparenter Ansatz bei der Sanktionierung von Emittenten signifikanter Krypto-Assets.
Zweistufiges Modell für transparente Sanktionen
Die EBA hat eine Entwurfsmethodik zur Festlegung von Bußgeldern gemäß der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) entwickelt.
Diese soll einen konsistenten und transparenten Ansatz bei der Sanktionierung von Emittenten signifikanter Vermögenswert-referenzierter Token (s-ART) und E-Geld-Token (s-EMT) gewährleisten.
Die Methodik besteht aus zwei Schritten: Zunächst wird ein Grundbetrag für das Bußgeld festgelegt, der anschließend basierend auf erschwerenden oder mildernden Faktoren des Einzelfalls angepasst wird.
Der resultierende Betrag kann bei Bedarf weiter modifiziert werden, um die Aufsichts- und Verbraucherschutzziele der EBA zu berücksichtigen, stets innerhalb der von MiCA vorgegebenen Höchstgrenzen.
MiCA selbst legt lediglich maximale Bußgeldbeträge fest, nicht jedoch einen Grundbetrag.
Für Emittenten von s-ARTs können Bußgelder bis zu 12,5 Prozent ihres Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr oder das Doppelte des durch den Verstoß erzielten Gewinns betragen.
Bei Emittenten von s-EMTs liegen die Höchstgrenzen bei 10 Prozent des Jahresumsatzes oder ebenfalls dem Doppelten des erzielten Gewinns.
Vorbild aus Wettbewerb und Bankenaufsicht
Die EBA ist gemäß Artikel 117 der MiCA-Verordnung für die Beaufsichtigung von Emittenten signifikanter ARTs und EMTs zuständig.
Bei Verstößen gegen MiCA-Anforderungen kann die EBA gemäß Artikel 131 Bußgelder verhängen.
Die Methodik berücksichtigt die von MiCA geforderten elf Kriterien zur Beurteilung der Art und Schwere des Verstoßes.
Bei der Entwicklung der Methodik orientierte sich die EBA an bewährten Praktiken aus anderen EU-Regulierungsrahmen.
Dazu gehören die Leitlinien der Europäischen Kommission zur Festlegung von Bußgeldern im Wettbewerbsrecht, der Leitfaden des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) für administrative Geldbußen sowie Informationen der ESMA zur Bußgeldfestsetzung.
Auch die Entwürfe zu Regulierungsstandards (RTS) im Rahmen der AMLA-Mandate und Methodiken nationaler Aufsichtsbehörden wurden herangezogen.
Klarheit für den Krypto-Sektor
Die vorgelegte Methodik schafft dringend benötigte Klarheit für die Durchsetzung der MiCA-Regulierung.
Sie ist ein wichtiger Schritt, um die Aufsicht über signifikante Krypto-Assets zu operationalisieren und den Sektor zu professionalisieren.
Damit unterstreicht die EBA die Ernsthaftigkeit ihrer Rolle im wachsenden digitalen Finanzmarkt.