EZB passt Leitlinien an: Klima-Faktor und Banken-Zugang
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihre Leitlinien zur Umsetzung der Geldpolitik angepasst. Ab dem 30. März 2026 gelten neue Bestimmungen für den Zugang von Banken zu Operationen, Sicherheiten und einen Klima-Faktor.
Neuer Zugang für Banken, Klima-Faktor kommt
Die EZB hat Änderungen an ihren Leitlinien zur Umsetzung der Geldpolitik veröffentlicht, die ab dem 30. März 2026 in Kraft treten.
Eine zentrale Neuerung ist die bedingte Wiederherstellung des Zugangs zu geldpolitischen Operationen des Eurosystems für Institute, die einem offenen Bankenabwicklungsverfahren unterliegen.
Dies setzt unter anderem voraus, dass die Aufsichtsbehörde die Einhaltung der regulatorischen Mindesteigenkapitalanforderungen bestätigt.
Zudem werden, wie bereits am 29. November 2024 angekündigt, bestimmte temporäre Sicherheitenarten in den allgemeinen Rahmen integriert, während andere nicht mehr als Sicherheiten akzeptiert werden.
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Einführung eines Klima-Faktors ab dem 15. Juni 2026, um das Eurosystem vor Wertverlusten von Sicherheiten durch klimabedingte Übergangsschocks zu schützen.
Diese Maßnahme wurde am 29. Juli 2025 bekannt gegeben.
Harmonisierung und digitale Schuldtitel
Die Anpassungen umfassen auch die Zulassung internationaler Schuldtitel, die in vollständig dematerialisierter Form oder ohne physische Globalurkunden begeben werden.
Diese werden als Eurosystem-Sicherheiten akzeptiert, sofern sie alle weiteren Kriterien erfüllen.
Das Eurosystem behält sich das Recht vor, Risiken zu prüfen, die seine Rechte als Sicherheiteninhaber beeinträchtigen könnten.
Diese Aktualisierung ergänzt bestehende Regeln für physische Globalurkunden und trägt den jüngsten Entwicklungen in der Marktinfrastruktur Rechnung.
Insgesamt dienen die Änderungen der weiteren Harmonisierung des Sicherheitenrahmens und dem Schutz des Eurosystems vor potenziellen Risiken.