EZB erlaubt DLT-Assets als Sicherheiten
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EZB erlaubt DLT-Assets als Sicherheiten

Ab dem 30. März 2026 akzeptiert die EZB marktfähige Vermögenswerte, die in Zentralverwahrern (CSDs) mittels DLT-basierter Dienste ausgegeben werden, als Sicherheiten für Eurosystem-Kreditgeschäfte. Dies ist ein Schritt zur Förderung technologischer Fortschritte in den europäischen Finanzmärkten.

Weg frei für DLT-Sicherheiten

Ab dem 30. März 2026 akzeptiert das Eurosystem marktfähige Vermögenswerte, die in Zentralverwahrern (CSDs) mittels Distributed-Ledger-Technologie (DLT) ausgegeben werden, als Sicherheiten für seine Kreditgeschäfte.

Diese müssen den bestehenden Eurosystem-Kriterien für Sicherheiten entsprechen, einschließlich der Abwicklungsfähigkeit in zugelassenen Wertpapierabwicklungssystemen, die der CSD-Verordnung entsprechen und über TARGET2-Securities (T2S) erreichbar sind.

Die Mobilisierung erfolgt gemäß etablierten Praktiken.

Schrittweise Öffnung für die digitale Ära

Das Eurosystem bekräftigt sein Engagement für Innovation und technologischen Fortschritt.

Ein umfassender Arbeitsplan untersucht die künftige Zulassung von DLT-Assets, die nicht in bestehenden Wertpapierabwicklungssystemen repräsentiert sind.

Ein gestaffelter Ansatz ist vorgesehen, der Markt-, Rechts- und Regulierungsentwicklungen, wie die CSD-Verordnung und MiCAR, berücksichtigt.