Makroprudenzielle Maßnahmen straffen Hypotheken-Kreditstandards im Euroraum
Eine neue Studie der EZB zeigt, dass makroprudenzielle Maßnahmen die Kreditstandards für Hypotheken im Euroraum straffen. Die Analyse von Daten der Bank Lending Survey von 2009 bis 2023 belegt diesen Effekt.
Straffere Regeln für Hypothekenkredite
Makroprudenzielle Maßnahmen (BBMs) haben die Kreditstandards für Hypotheken im Euroraum zwischen 2009 und 2023 deutlich gestrafft.
Eine Analyse der EZB Bank Lending Survey (BLS) in 15 Ländern zeigt, dass Banken ihre Kreditvergabepraxis insbesondere zum Zeitpunkt der Einführung solcher Maßnahmen verschärften.
Dieser Effekt wurde bei verschiedenen BBM-Typen beobachtet, darunter Limits für Beleihungsauslauf (LTV), Schuldendienst-Einkommens-Verhältnis (DSTI) und Kreditlaufzeiten.
Die Studie hebt hervor, dass rechtlich bindende Maßnahmen eine stärkere Straffung bewirken als bloße Empfehlungen.
Die stärksten Effekte traten bei Maßnahmen auf, die LTV-Verhältnisse begrenzen, welche auch am häufigsten im Euroraum Anwendung finden.
Die Netto-Rate der Banken, die eine Straffung meldeten, war um 23 bis 25 Prozentpunkte höher als im Durchschnitt.
Kreditzyklus wird geglättet
Die Straffung der Kreditstandards durch BBMs ist besonders ausgeprägt, wenn das Hypotheken- oder Immobilienpreiswachstum hoch ist, typischerweise über dem 75. Perzentil.
Dies steht im Einklang mit dem makroprudenziellen Ziel, den Kreditzyklus zu glätten und übermäßig riskante Kreditvergabe zu verhindern.
Die Ergebnisse bestätigen, dass BBMs einen erheblichen Einfluss auf das Hypothekenangebot haben können, indem sie direkte Beschränkungen für bestimmte Kreditnehmer auferlegen.
Unter gedämpften Marktbedingungen sind die Effekte hingegen schwächer, was darauf hindeutet, dass andere Faktoren wie die Hypothekennachfrage oder Zinssätze in solchen Zeiten dominanter sind.
Wirksames Werkzeug, aber nicht universell
Diese Studie bestätigt die Wirksamkeit makroprudenzieller Maßnahmen als Instrument zur Stabilisierung des Finanzsystems.
Sie zeigt jedoch auch, dass ihre Wirkung stark von den jeweiligen Marktbedingungen abhängt und sie kein Allheilmittel sind.
Für die Aufsichtsbehörden bedeutet dies eine Bestätigung ihres Ansatzes, erfordert aber weiterhin eine präzise Kalibrierung und Anpassung an den Zyklus.