EZB lehnt Liquiditätshilfe für nationale Garantien ab
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EZB lehnt Liquiditätshilfe für nationale Garantien ab

EZB-Präsidentin Christine Lagarde hat klargestellt, dass die Zentralbank keine Liquidität für nationale Garantien im Rahmen der Ukraine-Finanzierung bereitstellen kann. Dies sei aufgrund des EZB-Mandats ausgeschlossen.

Mandat verbietet fiskalische Unterstützung

EZB-Präsidentin Christine Lagarde hat in einem Schreiben an den Europaabgeordneten Fabio De Masi die Position der Europäischen Zentralbank bekräftigt: Die EZB kann keine Liquidität bereitstellen, um nationale Garantien im Kontext der Ukraine-Finanzierung zu decken.

Diese Haltung wurde bereits am 3. Dezember 2025 im Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments dargelegt.

Die EZB ist strikt an Artikel 123(1) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (TFEU) gebunden.

Dieser Artikel verbietet ausdrücklich Überziehungskredite oder andere Kreditfazilitäten der EZB oder nationaler Zentralbanken zugunsten von EU-Institutionen, Regierungen oder anderen öffentlichen Stellen der Mitgliedstaaten.

Jegliche Übernahme oder Ersetzung fiskalischer Verpflichtungen der Mitgliedstaaten durch die EZB ist somit ausgeschlossen, um die Einhaltung des TFEU zu gewährleisten.

Die EZB kann und wird alles innerhalb ihres Mandats tun, um die Bemühungen der Union zu unterstützen, aber sie kann keine fiskalischen Verpflichtungen ersetzen, die von den Mitgliedstaaten zu erbringen sind.

Alternativen und Finanzstabilität im Fokus

Die Entscheidung des Europäischen Rates vom 18. Dezember 2025, zusätzliche Finanzierungen für die Ukraine durch EU-Kreditaufnahme bereitzustellen, wurde von der EZB als „robust und zeitgemäß“ gewürdigt.

Dieser Ansatz wahrt die internationale Rechtsordnung, mindert Risiken für die Finanzstabilität und erhält das globale Investorenvertrauen in den Euroraum.

Im Vorfeld der Ratssitzung wurden zwar andere Alternativen geprüft, die ein System nationaler Garantien vorsahen, jedoch letztlich nicht umgesetzt.

Die EZB begrüßt die fortgesetzten Bemühungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Rates, Lösungen zu finden, die vollständig mit dem Unions- und Völkerrecht im Einklang stehen.

Die Frage, ob die EZB die notwendige Liquidität bereitstellen könnte, falls nationale Regierungen ihre Garantien nicht erfüllen könnten, wurde von Lagarde klar verneint.

Mandat als unüberwindbare Grenze

Die EZB-Position verdeutlicht die strikten Grenzen ihres Mandats.

Auch in Krisenzeiten kann die Zentralbank keine fiskalischen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten übernehmen.

Dies unterstreicht die Notwendigkeit, dass politische Lösungen im Einklang mit den Verträgen stehen müssen.