Lagarde erläutert BIZ-Mandat und Vergütung
EZB-Präsidentin Christine Lagarde hat dem Europaabgeordneten Fabio De Masi ihre Rolle im Verwaltungsrat der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) und die damit verbundene Vergütung erläutert. Sie verwies auf die Offenlegungspflichten und den Verhaltenskodex für EZB-Mitarbeiter.
Verantwortung im BIZ-Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat der BIZ ist für die strategische und politische Ausrichtung der Bank verantwortlich.
Er überwacht die Geschäftsführung und erfüllt spezifische Aufgaben gemäß den Statuten der BIZ.
Die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat beinhaltet die Teilnahme an Governance-Entscheidungen, die persönliche rechtliche Haftung nach sich ziehen können, für die keine Direktoren- und Managerhaftpflichtversicherung besteht.
Die Sitzungen finden mindestens sechsmal jährlich statt, typischerweise persönlich in Basel, und erfordern umfassende Vorbereitung sowie gelegentliche Nachbereitung.
Lagarde betonte, dass ihre Mitgliedschaft im BIZ-Verwaltungsrat Teil ihres offiziellen Mandats als EZB-Präsidentin ist, jedoch eine exklusive, BIZ-zentrierte Ad-personam-Aufgabe darstellt, die nicht mit den Kernaufgaben des EZB-Rats verbunden ist.
Vergütung und Transparenzregeln
Die jährliche Vergütung, die Christine Lagarde von der BIZ zwischen 2020 und 2025 erhielt, lag zwischen 104.001 CHF und 130.457 CHF.
Diese Vergütung wird von den BIZ-Aktionären auf der Hauptversammlung genehmigt.
Lagarde unterliegt seit Beginn ihrer Amtszeit dem Verhaltenskodex für hochrangige EZB-Mitarbeiter, der Mitgliedern des EZB-Rats offizielle Mandate in ihrer offiziellen Funktion erlaubt, sofern diese ihre Unabhängigkeit nicht beeinträchtigen.
Da die Mitgliedschaft im BIZ-Verwaltungsrat nicht von der EZB vergütet wird, ist sie nicht in den Jahresabschlüssen der EZB enthalten.
Lagarde wies jedoch darauf hin, dass diese Rolle stets vollständig in ihren jährlichen Interessenerklärungen auf der EZB-Website offengelegt wurde.
Transparenz versus Exklusivität
Die detaillierte Aufschlüsselung der BIZ-Vergütung durch Lagarde unterstreicht die erhöhte Sensibilität für Governance-Fragen bei Zentralbanken.
Während die Offenlegungspflichten erfüllt werden, bleibt die Diskussion um externe Mandate von Spitzenfunktionären relevant für die öffentliche Wahrnehmung.
Es zeigt sich, dass selbst klar geregelte Nebentätigkeiten weiterhin kritische Fragen zur Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht aufwerfen.