Gericht genehmigt FCA-Plan zur Auszahlung von Asset Land-Geldern
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Gericht genehmigt FCA-Plan zur Auszahlung von Asset Land-Geldern

Der High Court hat die Vorschläge der Financial Conduct Authority (FCA) zur Ausschüttung von Geldern an Asset Land-Investoren genehmigt. Die Auszahlung erfolgt an Investoren, die bis zum 20. Februar 2026 gültige Bankdaten übermitteln.

Gericht ebnet Weg für Auszahlung

Am

19. Dezember 2025 hat der High Court die Vorschläge der Financial Conduct Authority (FCA) zur Verteilung von Geldern an Investoren der Asset Land-Programme genehmigt.

Die FCA ist nun angewiesen, die Gelder an diejenigen Investoren auszuzahlen, die der Behörde bis spätestens

20. Februar 2026 gültige Bankverbindungsdaten mitteilen.

Dies ermöglicht die Rückführung der investierten Mittel.

Frist für Kontaktdaten bis 30. Januar

Investoren, die bisher keine Mitteilungen von der FCA erhalten oder ihre Kontaktdaten nicht aktualisiert haben, müssen sich umgehend an die FCA wenden.

Die erforderlichen Informationen – vollständiger Name, aktuelle und frühere Adressen, sowie Details zur Investition (Standorte, Parzellen, Gesamtbetrag) – sind bis spätestens 30. Januar 2026, 16 Uhr, bereitzustellen.

Die Übermittlung kann per E-Mail an [email protected] oder per Post erfolgen.