FCA ordnet Liquidation von Equity for Growth (Securities) Limited an
Die Financial Conduct Authority (FCA) hat die Liquidation von Equity for Growth (Securities) Limited angeordnet. Dies folgt auf die Bestätigung von Auflagen, da das Unternehmen seine Schulden nicht mehr begleichen kann und Verbraucher gefährdet.
Umfassende Auflagen und sofortiger Stopp
Die Financial Conduct Authority (FCA) hat die im Oktober 2024 erlassenen Auflagen für Equity for Growth (Securities) Limited (die 'Firma') bestätigt und nicht aufgehoben.
Diese umfassen den sofortigen Stopp aller regulierten Aktivitäten, es sei denn, die FCA erteilt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
Weiterhin muss die Firma alle Kunden schriftlich informieren und dies prominent auf ihrer Webseite sowie allen relevanten Plattformen veröffentlichen.
Eine weitere zentrale Auflage ist die Sicherung und Aufbewahrung aller Bücher und Aufzeichnungen, einschließlich digitaler Daten, an einem Standort im Vereinigten Königreich.
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der FCA darf die Firma zudem keine eigenen Vermögenswerte oder Kundengelder veräußern, abheben, übertragen oder deren Wert mindern.
Ausnahmen gelten für Zahlungen im ordentlichen Geschäftsverlauf, wie FOS-Entschädigungen oder genehmigte Lieferantenrechnungen, jedoch nicht für ungewöhnliche Zahlungen an Kontrolleure oder Kapitalausschüttungen.
Diese Maßnahmen wurden mit sofortiger Wirkung am 24. Januar 2025 verhängt.
Jahrelange Versäumnisse und FOS-Beschwerden
Die FCA begründet ihre Entscheidung mit der anhaltenden oder wahrscheinlichen Nichterfüllung der 'Appropriate Resources Threshold Condition' durch die Firma.
Equity for Growth (Securities) Limited ist nach Ansicht der Aufsichtsbehörde nicht in der Lage, ihre fälligen Schulden zu begleichen.
Insbesondere bestehen erhebliche Eventualverbindlichkeiten aus potenziellen Entschädigungszahlungen des Financial Ombudsman Service (FOS), die voraussichtlich die Versicherungsdeckung und die Vermögenswerte der Firma übersteigen.
Die Firma war seit 2019 Gegenstand intensiver Aufsichtsmaßnahmen, einschließlich einer Untersuchung und der vorübergehenden Entziehung von Genehmigungen.
Über ihre ernannten Vertreter war sie in die Vermittlung von 'Mini-Bonds' involviert, was zu zahlreichen Beschwerden und FOS-Entscheidungen führte.
Zum 3. Oktober 2023 waren 46 Beschwerden beim FOS anhängig.
Konsequente Durchsetzung im Verbraucherschutz
Die Entscheidung der FCA unterstreicht die konsequente Durchsetzung von Aufsichtsstandards, insbesondere im sensiblen Bereich der Mini-Bonds.
Sie sendet ein klares Signal an Unternehmen, die ihre Verantwortung für ernannte Vertreter vernachlässigen und ihre finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen.
Für den Verbraucherschutz ist dies ein wichtiger Schritt, der die Haftung von Prinzipien für ihre ARs bekräftigt und das Vertrauen in den Finanzmarkt stärken soll.