FCA und SRA warnen vor Mehrfachvertretung und überhöhten Gebühren
FCA Press Read in English

FCA und SRA warnen vor Mehrfachvertretung und überhöhten Gebühren

Die Finanzaufsichtsbehörde FCA und die Solicitors Regulation Authority (SRA) warnen Kanzleien und Schadenmanagementfirmen vor doppelter Vertretung und überhöhten Kündigungsgebühren bei Autofinanzierungsansprüchen. Kunden riskieren, mehrfach zur Kasse gebeten zu werden.

Mehrfachvertretung: Ein teures Problem

Die Finanzaufsichtsbehörde FCA und die Solicitors Regulation Authority (SRA) haben festgestellt, dass Kunden bei Autofinanzierungsansprüchen teils von bis zu vier verschiedenen Vertretern gleichzeitig betreut werden.

Dies führt zu Verwirrung, Verzögerungen und unnötigen Kosten für alle Beteiligten.

Vertreter müssen sicherstellen, dass Kunden informierte Entscheidungen treffen und nicht bereits anderweitig vertreten sind.

Dazu gehören robuste Onboarding-Checks und klare Kommunikation über mögliche Kündigungsgebühren.

Bei Kenntnis einer Mehrfachvertretung sind Vertreter verpflichtet, den Kunden umgehend zu informieren, Optionen aufzuzeigen und schriftliche Aufzeichnungen zu führen.

Ziel ist es, den Kunden in die Lage zu versetzen, eine fundierte Entscheidung über die weitere Bearbeitung seines Anspruchs zu treffen und unnötige Gebühren zu vermeiden.

Wenn der Ausstieg teuer wird

Überhöhte Kündigungsgebühren sind ein weiteres zentrales Anliegen der Aufsichtsbehörden.

Diese fallen nicht nur bei Mehrfachvertretung an, sondern auch bei routinemäßigen Vertragsbeendigungen, etwa wenn Kunden sich für ein Entschädigungsprogramm entscheiden.

Vertreter müssen sicherstellen, dass jede Kündigungsgebühr fair, angemessen und verhältnismäßig zur tatsächlich geleisteten Arbeit ist.

Die Angemessenheit des Onboarding-Prozesses ist dabei ebenfalls zu berücksichtigen.

FCA-regulierte Vertreter müssen Gebühren klar aufschlüsseln und den Anforderungen des Consumer Duty entsprechen.

Die SRA warnt vor Praktiken wie dem Berechnen von nicht erbrachten Leistungen oder dem Erhöhen von Gebühren durch unnötige Arbeiten.

Regulierer zeigen Zähne

Die gemeinsame Warnung von FCA und SRA ist ein klares Signal an den Markt, dass unfaire Praktiken nicht toleriert werden.

Bereits eingeleitete Maßnahmen, von der Entfernung irreführender Werbung bis zu laufenden Ermittlungen, unterstreichen diese Entschlossenheit.

Kanzleien und Schadenmanagementfirmen müssen ihre Prozesse konsequent an den Verbraucherschutzgesetzen ausrichten und im besten Interesse ihrer Kunden handeln.