Beauforce muss Betrieb einstellen und Kundengelder zurückzahlen
Die britische Finanzaufsichtsbehörde FCA hat Beauforce Corporation Limited angewiesen, den Geschäftsbetrieb einzustellen und alle Kundengelder zurückzuzahlen. Die Anordnungen, die bereits im November 2025 ergingen, wurden am 6. Februar 2026 bestätigt.
Umfassende Betriebseinstellung
Die FCA hat die bereits am 20. November 2025 erlassenen Auflagen für Beauforce Corporation Limited aufrechterhalten.
Demnach ist es dem Unternehmen untersagt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Behörde regulierte Aktivitäten durchzuführen.
Beauforce darf zudem weder eigene Vermögenswerte noch Kundengelder veräußern, abheben, übertragen oder deren Wert mindern.
Auch die Annahme neuer Gelder von bestehenden Kunden ist untersagt.
Eine zentrale Anforderung war die Rückzahlung aller Kundengelder bis zum 4. Dezember 2025, sofern nicht anders angewiesen, auf die ursprünglichen Überweisungskonten.
Das Unternehmen musste zudem alle Kunden und Bankpartner bis zum selben Datum über die Auflagen informieren und alle Aufzeichnungen sichern.
Schwere Mängel in Führung und Transparenz
Die FCA begründet ihre drastischen Maßnahmen mit dem Versagen von Beauforce, grundlegende Schwellenbedingungen für effektive Aufsicht, angemessene Ressourcen und Eignung zu erfüllen.
Hauptgrund ist die verschwiegene Disqualifikation von Mr. Duckett, dem einzigen Senior Management Function (SMF) des Unternehmens, als Geschäftsführer im Jahr 2020.
Das Gericht hatte Mr. Duckett wegen wiederholter Falschaussagen unter Eid und dem Versuch, gefälschte Beweismittel zu verwenden, disqualifiziert.
Die FCA stufte ihn zudem als nicht geeignet und ordnungsgemäß ein.
Das Unternehmen versäumte es auch, grundlegende Informationen über sein Geschäftsmodell und die Kundenvermögensverwaltung bereitzustellen.
Vertrauensbruch mit Konsequenzen
Der Fall Beauforce unterstreicht die Entschlossenheit der FCA, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Eignungs- und Transparenzanforderungen hart durchzugreifen.
Die Nichtoffenlegung einer Geschäftsführer-Disqualifikation ist ein fundamentaler Vertrauensbruch, der das gesamte Aufsichtssystem untergräbt.
Für den Finanzsektor ist dies eine deutliche Mahnung, dass persönliche Integrität und vollständige Offenlegung von Informationen für die Aufrechterhaltung der Lizenz unerlässlich sind.