FCA und PSR schaffen Klarheit bei Open-Banking-Preismodellen
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FCA und PSR schaffen Klarheit bei Open-Banking-Preismodellen

Die Finanzaufsichtsbehörde (FCA) und die Regulierungsbehörde für Zahlungssysteme (PSR) werden die Preismodelle für Open Banking nicht prioritär untersuchen. Eine gemeinsame Stellungnahme schafft Klarheit für die Entwicklung kommerzieller variabler Daueraufträge (cVRPs).

Grünes Licht für variable Daueraufträge

Die Finanzaufsichtsbehörde (FCA) und die Regulierungsbehörde für Zahlungssysteme (PSR) haben eine gemeinsame Stellungnahme zu Open-Banking-Preismodellen veröffentlicht.

Sie bestätigen, zum jetzigen Zeitpunkt keine Untersuchung nach dem Competition Act 1998 (CA98) gegen das zentrale 'Zugangsgebühren'-Preismodell der UK Payments Initiative (UKPI) zu priorisieren.

Dieses Modell ist für kommerzielle variable Daueraufträge (cVRPs) vorgesehen.

cVRPs sind eine aufkommende Open-Banking-Technologie, die Verbrauchern sicheren, wiederkehrenden Zugriff zur Zahlungsverwaltung in ihrem Namen ermöglicht.

Sie bieten das Potenzial für mehr Kontrolle, Komfort und kostengünstigere, flexiblere Zahlungsoptionen für Unternehmen.

Die Nicht-Priorisierung gibt der UKPI die nötige Sicherheit, ihr cVRP-Produkt ohne Verzögerung weiterzuentwickeln, auch für regulierte Finanzdienstleistungen, Versorgungsunternehmen und öffentliche Zahlungen.

Dies unterstützt die Strategie der Regulierungsbehörden, cVRPs zu etablieren, um Verbrauchern mehr Kontrolle und Unternehmen niedrigere Bearbeitungsgebühren zu ermöglichen.

Wettbewerbshüter geben Rückendeckung

Nach Gesprächen mit den Geldgebern der UKPI klärten die FCA und die PSR ihre Position zum kommerziellen Modell der UKPI.

Sie konsultierten die Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (CMA) über ihre geplante Nicht-Priorisierungsstellungnahme.

Die CMA bestätigte am 16. Januar 2026, dass sie keine abweichende Position zur CA98-Priorisierung einnehmen wird.

Zuvor hatten die FCA und die PSR ihre Position am 15. Januar 2026 schriftlich an die CMA übermittelt.

Die CMA betont, dass Unternehmen nicht von vorteilhaften Kooperationen abgehalten werden sollen, die Verbrauchern oder der Gesamtwirtschaft zugutekommen könnten, nur wegen Unsicherheit über die Anwendung des Wettbewerbsrechts.

Diese enge Abstimmung der drei Wettbewerbsbehörden ist entscheidend für ein stabiles Innovationsumfeld im Zahlungsverkehr.

Pragmatismus vor Prinzipienreiterei

Diese Entscheidung priorisiert die praktische Entwicklung einer vielversprechenden Zahlungstechnologie gegenüber einer sofortigen, umfassenden wettbewerbsrechtlichen Prüfung.

Sie verschafft der UKPI und dem breiteren Open-Banking-Sektor dringend benötigte Planungssicherheit, um Innovationen voranzutreiben.

Dennoch unterstreicht die temporäre Natur der Regelung die Notwendigkeit eines langfristigen, stabilen gesetzlichen Rahmens, der noch aussteht.