FCA schafft Klarheit bei Notifizierungspflichten für Börsenzulassungen
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FCA schafft Klarheit bei Notifizierungspflichten für Börsenzulassungen

Die britische Finanzaufsichtsbehörde FCA präzisiert ihre Haltung zu Notifizierungspflichten nach den neuen Public Offers and Admissions to Trading Regulations (POATRs). Sie schafft damit Klarheit bei potenziell überlappenden Anforderungen in den UK Listing Rules.

Neue Regeln sorgen für Verwirrung bei Börsenzulassungen

Am 19. Januar 2026 traten die Public Offers and Admissions to Trading Regulations (POATRs) und Änderungen der UK Listing Rules (UKLR) in Kraft.

Sie führten eine neue Anforderung im Prospectus Regime Manual (PRM 1.6.4R) ein: Emittenten müssen eine Börsenzulassung innerhalb von 60 Tagen einem Regulatory Information Service (RIS) melden.

Ziel war es, häufige Emittenten zu entlasten, indem sie Zulassungen innerhalb eines 60-Tage-Zeitraums in einer einzigen Notifizierung zusammenfassen können.

Seit Inkrafttreten der Regeln haben jedoch potenziell überlappende Anforderungen in UKLR 6.4.4R(4) und weiteren Bestimmungen zu Unsicherheit geführt.

Diese verlangen von börsennotierten Unternehmen, ein RIS so bald wie möglich über die Ergebnisse neuer Aktienemissionen oder öffentlicher Angebote zu informieren.

Die Verwirrung entstand insbesondere, da die bisherige Ausnahme für Block Listings in UKLR 6.4.4R(4) am 19. Januar 2026 entfiel.

FCA kündigt Konsultation und Übergangsregelung an

Die FCA betont, dass es nicht ihre Absicht war, Emittenten, die regelmäßig Aktien ausgeben und zuvor Block Listings nutzten, nun mit doppelten Notifizierungspflichten zu belasten.

Um dies zu korrigieren, plant die Aufsichtsbehörde eine baldige Konsultation zur Streichung der überlappenden UKLR-Bestimmungen wie 6.4.4R(4).

Bis zur endgültigen Änderung wird die FCA keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen ergreifen, wenn ehemalige Block-Listing-Emittenten die 'sofortige' Notifizierungspflicht nicht erfüllen.

Diese Nachsicht gilt für neue Emissionen oder Angebote, die unter die frühere Block Listing fielen und nach dem 19. Januar 2026 erfolgen, sofern sie den ursprünglichen Zwecken dienen.

Pragmatische Korrektur schafft Atempause

Die FCA reagiert pragmatisch auf die unbeabsichtigten Folgen ihrer neuen Regeln und reduziert den administrativen Aufwand für häufige Emittenten.

Diese Übergangsregelung zeigt die Flexibilität der Aufsicht, offenbart aber auch die Komplexität bei der Einführung umfassender Regelwerke.

Für betroffene Unternehmen bedeutet dies eine willkommene Atempause und dringend benötigte Rechtssicherheit.