Fed und OCC treffen Feststellungen für Morgan Stanley-Ausnahme nach Sektion 23A
Fed und OCC haben am 26. März 2026 gemeinsame Feststellungen getroffen, die dem OCC die Genehmigung einer Ausnahme für Morgan Stanley Bank, N.A. ermöglichen. Die Ausnahme von Sektion 23A des Federal Reserve Act betrifft eine interne Umstrukturierung zur Akquisition von Morgan Stanley Europe SE und Morgan Stanley Bank AG.
Morgan Stanley Bank: Umstrukturierung über Affiliate-Grenzen
Morgan Stanley Bank, N.A. (Bank) mit Sitz in Salt Lake City, Utah, plant die Akquisition von Morgan Stanley Europe SE (MSESE) und deren hundertprozentiger deutscher Tochtergesellschaft Morgan Stanley Bank AG (MSBAG), beide aus Frankfurt am Main.
Diese Transaktion ist Teil einer einmaligen internen Unternehmensumstrukturierung.
Da Bank, MSESE und MSBAG alle indirekte, hundertprozentige Tochtergesellschaften der Finanzholding Morgan Stanley sind, gelten sie als verbundene Unternehmen (Affiliates) im Sinne von Sektion 23A des Federal Reserve Act.
Diese Sektion begrenzt den Umfang sogenannter "gedeckter Transaktionen" zwischen einer Bank und ihren Affiliates auf 10 Prozent des Eigenkapitals für einzelne und 20 Prozent für alle Affiliates.
Die geplante Akquisition, die den Erwerb von Vermögenswerten und die Übernahme von Verbindlichkeiten umfasst, wird als gedeckte Transaktion eingestuft.
Ihr Wert, der nicht näher beziffert wird, übersteigt die quantitativen Grenzen der Sektion 23A, weshalb die Bank eine Ausnahmegenehmigung beantragte.
Zuvor hatte die Europäische Zentralbank (EZB) am 16. Januar 2026 die Umwandlung von MSESE in eine europäisch lizenzierte Bank genehmigt.
Regulatorische Abwägung: Nutzen und Risikominimierung
Die Genehmigung der Ausnahmegenehmigung durch das OCC setzt voraus, dass Fed und OCC gemeinsam feststellen, dass diese im öffentlichen Interesse liegt und mit den Zielen der Sektion 23A vereinbar ist.
Die FDIC darf zudem keinen Einspruch erheben.
Die Sektion 23A schützt Einlageninstitute vor Verlusten aus Affiliate-Transaktionen und begrenzt die Übertragung von Subventionen aus dem Bundessicherheitsnetz.
Morgan Stanley und die Bank argumentieren, die Akquisition stärke die Bank, gleiche ihr Risikoprofil aus und diversifiziere Aktivitäten sowie Einnahmequellen.
Dies soll Profitabilität und Effizienz steigern.
Die Bank ist und bleibt nach der Akquisition gut kapitalisiert.
Morgan Stanley hat zudem Zusagen gemacht, um die Bank vor potenziellen Verlusten aus den erworbenen Vermögenswerten zu schützen.
Pragmatismus mit Auflagen
Diese Entscheidung unterstreicht den pragmatischen Ansatz der US-Regulierungsbehörden, interne Umstrukturierungen großer Finanzinstitute zu ermöglichen.
Die strengen Auflagen und Zusagen von Morgan Stanley sind dabei entscheidend, um den Schutz der Bank vor Affiliate-Risiken zu gewährleisten.
Es zeigt, dass Flexibilität im Rahmen klar definierter Sicherheitsmechanismen möglich ist, um die Effizienz von Konzernstrukturen zu fördern.