FSB präzisiert Abwicklungsstrategien für systemrelevante Versicherer
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FSB präzisiert Ab­wick­lungs­stra­te­gi­en für systemrelevante Versicherer

Der Finanzstabilitätsrat (FSB) hat seine Leitlinien für Abwicklungsstrategien systemrelevanter Versicherer überarbeitet. Die Aktualisierung präzisiert unter anderem die Definition einer „kritischen Funktion“.

Schutz von Funktionen und Ver­si­che­rungs­neh­mern

Eine Abwicklungsstrategie soll die geordnete Auflösung eines Versicherers ermöglichen, ohne vitale Wirtschaftsfunktionen zu gefährden, schwere systemische Störungen zu verursachen oder Steuerzahler zu belasten.

Dies geschieht durch Mechanismen, die es Aktionären und unbesicherten Gläubigern erlauben, Verluste zu absorbieren.

Der FSB betont, dass Behörden Strategien entwickeln sollten, um die Finanzstabilität zu wahren und Versicherungsnehmer bestmöglich zu schützen.

Dabei sollen auch die wirtschaftliche Bedeutung von Versicherungsfunktionen berücksichtigt werden, falls dies nicht bereits in der Finanzstabilitätsanalyse erfolgt.

Die Unterbrechung einer bestimmten Funktion oder die Diskontinuität spezifischer Deckungsarten könnte erhebliche Auswirkungen auf das Finanzsystem oder die Realwirtschaft haben.

Firmenspezifische Abwicklungsziele sollen auf die jeweiligen Aktivitäten zugeschnitten werden.

Die Strategie muss durch einen detaillierten operativen Abwicklungsplan untermauert werden, der die Umsetzungsschritte und die Erreichung der Ziele beschreibt.

Die Durchführbarkeit und Glaubwürdigkeit der Strategien und Pläne werden regelmäßig im Rahmen von Krisenmanagementgruppen (CMGs) überprüft, wie es die Key Attributes (KA 10) und der FSB Resolvability Assessment Process (RAP) vorschreiben.

Kritische Funktionen und grenz­über­schrei­ten­de Kooperation

Die bevorzugte Abwicklungsstrategie hängt von der Unternehmensstruktur, dem Geschäftsmodell und der internen Vernetzung ab.

Obwohl die Vernetzung in Versicherungsgruppen geringer ist als bei Banken, können Absicherungen oder Cross-Default-Klauseln Ansteckungsrisiken bergen.

Die Strategie muss Einstiegspunkte für die Abwicklung innerhalb einer Gruppe identifizieren.

Ein zentraler Aspekt der Überarbeitung ist die präzisierte Definition einer „kritischen Funktion“ für Versicherer.

Diese umfasst drei Elemente: Die Funktion wird von einem Versicherer an nicht-verbundene Dritte erbracht; ein plötzlicher Ausfall hätte wesentliche Auswirkungen auf das Finanzsystem oder die Realwirtschaft; und die Funktion kann nicht innerhalb einer angemessenen Frist und zu vertretbaren Kosten ersetzt werden.

Für global systemrelevante Versicherer (G-SIIs) sind grenzüberschreitende Kooperationsvereinbarungen (COAGs) zur Festlegung von Rollen und Verantwortlichkeiten der Behörden essenziell.

Klarheit für den Ernstfall

Die überarbeiteten Leitlinien des FSB sind ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Finanzstabilität im Versicherungssektor.

Die präzise Definition „kritischer Funktionen“ schafft die nötige Klarheit für Aufsichtsbehörden, um im Krisenfall zielgerichteter handeln zu können.

Dies reduziert Unsicherheiten und erhöht die Effizienz von Abwicklungsmaßnahmen, auch wenn die tatsächliche Umsetzung in der Praxis weiterhin komplex bleibt.