Kriterien für Sanierungs- und Abwicklungspläne von Versicherern in FSB-Konsultation
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Kriterien für Sanierungs- und Abwicklungspläne von Versicherern in FSB-Konsultation

Die Finanzstabilitätsbehörde (FSB) hat einen Konsultationsbericht zur Bestimmung des Geltungsbereichs von Sanierungs- und Abwicklungsplänen für Versicherer veröffentlicht. Bis zum 6. Februar 2026 können Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Kriterien eingereicht werden.

Sechs Kriterien für die RRP-Pflicht

Die FSB schlägt neue Leitlinien zur Bestimmung vor, welche Versicherer den Anforderungen an Sanierungs- und Abwicklungspläne (RRP) unterliegen sollen.

Diese Leitlinien bieten einen strukturierten Ansatz für Aufsichtsbehörden, um Versicherer auf Basis von sechs klar definierten Kriterien zu bewerten: Art, Größe, Komplexität, Substituierbarkeit, grenzüberschreitende Aktivitäten und Vernetzung.

Der Konsultationsbericht enthält auch erläuternde Kommentare und Indikatoren zur Anwendung dieser Kriterien.

Ziel ist es, Konsistenz über Jurisdiktionen hinweg mit der notwendigen Flexibilität für unterschiedliche Marktstrukturen und rechtliche Rahmenbedingungen zu verbinden.

Die Leitlinien sollen Behörden dabei unterstützen, potenzielle Störungen des Finanzsystems und der Realwirtschaft durch den Ausfall bestimmter Versicherer zu mindern.

Die FSB hatte 2022 die Identifizierung global systemrelevanter Versicherer (G-SIIs) eingestellt und versprochen, stattdessen Leitlinien für die Anwendung der Key Attributes auf Versicherer bereitzustellen.

Vom G-SII zum risikobasierten Ansatz

Die „Key Attributes of Effective Resolution Regimes for Financial Institutions“ (Key Attributes) der FSB, zuletzt 2024 überarbeitet, legen die Kernelemente eines effektiven Abwicklungsregimes fest.

Ihr Zweck ist es, die Abwicklung von Finanzinstituten ohne schwere systemische Störungen und ohne Steuerzahlerverluste zu ermöglichen.

RRP-Anforderungen sind dabei ein „wesentliches Merkmal“.

Bisher galten diese Anforderungen für „alle Versicherer, die bei einem Ausfall systemisch bedeutsam oder kritisch sein könnten“, insbesondere für G-SIIs.

Nach der Einstellung der G-SII-Identifizierung im Jahr 2022 soll die vorliegende Konsultation nun einen risikobasierten Ansatz für die Anwendung der RRP-Anforderungen auf Versicherer etablieren.

Die FSB arbeitet eng mit der International Association of Insurance Supervisors (IAIS) zusammen, um eine Konsistenz der Standards zu gewährleisten.

Mehr Klarheit, weniger starre Listen

Die vorgeschlagenen Leitlinien sind ein wichtiger Schritt, um die Anwendung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen für Versicherer zu präzisieren, ohne auf die starre Liste der G-SIIs zurückzugreifen.

Sie ermöglichen den nationalen Aufsichtsbehörden eine flexiblere, aber dennoch strukturierte Bewertung systemischer Risiken.

Dies könnte die Effizienz der Aufsicht erhöhen und gleichzeitig die Belastung für nicht-systemrelevante Institute reduzieren.