SARB aktualisiert Regeln für Verbriefungsvehikel
Die südafrikanische Zentralbank (SARB) hat neue Berichtspflichten für Emittenten von Verbriefungsvehikeln (SPIs) und deren Prüfer erlassen. Die Richtlinie 4 von 2026 ersetzt eine frühere Version und tritt am 1. August 2026 in Kraft.
Mehr Transparenz für Emittenten
Die neue Richtlinie der SARB, genauer der Prudential Authority (PA), zielt darauf ab, die Überwachung von Risiken aus Verbriefungsprogrammen zu verbessern.
Nach der globalen Finanzkrise 2007–2008 wurde ein Mangel an Transparenz bei der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Vermögenswerte und der Risikokonzentrationen festgestellt.
Die Richtlinie präzisiert die von Emittenten von Zweckgesellschaften (SPIs) gemäß Formular BA 501 bereitzustellenden Informationen.
Zudem müssen Wirtschaftsprüfer die Verifizierung dieser Informationen in den Umfang ihrer jährlichen Prüfung aufnehmen, um die Risikobewertung zu stärken.
Anpassung an globale Standards
Die Aktualisierung der Berichtspflichten trägt der Entwicklung bei der Bewertung von Kredit- und Liquiditätsrisiken Rechnung.
Dies zeigt sich im Übergang von IAS 39 zu IFRS 9 sowie in den verschärften regulatorischen Anforderungen der Basel III-Reformen.
Das Formular BA 501 muss von den Emittenten von Zweckgesellschaften (SPIs) halbjährlich zum Ende Juni und Ende Dezember eingereicht werden.
Für SPIs mit abweichendem Geschäftsjahresende ist eine zusätzliche Einreichung erforderlich.
Die Richtlinie gilt für alle Emittenten von traditionellen oder synthetischen Verbriefungsprogrammen, die von der PA zur Emission von Commercial Paper zugelassen sind.