SARB klärt Bail-in-Regeln für Flac-Instrumente
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SARB klärt Bail-in-Regeln für Flac-Instrumente

0,25 Prozentpunkte weniger: Die South African Reserve Bank (SARB) hat einen Leitfaden zur Anwendung des Bail-in-Instruments auf Flac-Instrumente veröffentlicht. Ziel ist die Klärung der Anforderungen des Prudential Standard RA03.

SARB stärkt Bail-in als Resolutionstool

Die South African Reserve Bank (SARB) hat einen Leitfaden veröffentlicht, der die Anwendung des gesetzlichen Bail-in als Sanierungsinstrument und die damit verbundenen Anforderungen des Prudential Standard RA03 präzisiert.

Dies soll eine konsistente Auslegung und Anwendung der Vorschriften gewährleisten.

Das Finanzsektor-Regulierungsgesetz (FSR Act) ermächtigt die SARB als Abwicklungsbehörde, Aktien zu annullieren, neue Aktien auszugeben, Verbindlichkeiten abzuschreiben und Schuldtitel in Eigenkapital umzuwandeln.

Diese Maßnahmen bilden zusammen das gesetzliche Bail-in.

Die SARB betont, dass ihre Bail-in-Befugnis direkt aus dem FSR Act resultiert und nicht von vertraglichen Verlustabsorptionsklauseln abhängt.

Gesetzliche Macht trifft vertragliche Anerkennung

Der Leitfaden unterscheidet zwischen dem gesetzlichen Bail-in, das durch das FSR Act etabliert wird und für alle Verbindlichkeiten (mit Ausnahmen) gilt, und dem vertraglichen Bail-in.

Letzteres bezieht sich auf Schuldtitel, die aufgrund vertraglicher Bestimmungen Verlustabsorptionsmerkmale aufweisen und als regulatorisches Kapital qualifizieren können.

Die SARB verlangt von designierten Institutionen, vertragliche Bestimmungen aufzunehmen, die ihre Abwicklungsbefugnisse nach südafrikanischem Recht anerkennen.

Dies gilt auch für Flac-Instrumente unter ausländischem Recht.

Diese 'vertragliche Anerkennung' dient der rechtlichen Klarheit für Investoren, dass ihre Instrumente dem südafrikanischen Bail-in unterliegen, und schafft keine eigenen Verlustabsorptionsmerkmale.

Klarheit für Gläubiger und Investoren

Der Leitfaden klärt die Gläubigerhierarchie: Flac-Instrumente sind präzise innerhalb der nachrangigen Verbindlichkeiten positioniert.

Diese Einordnung, senior zu AT1/T2, aber junior zu unbesicherten Forderungen, bietet Investoren essenzielle Transparenz über ihr Verlustrisiko im Abwicklungsfall.

Die strikte Anwendung der gesetzlichen Hierarchie bei Abschreibung und Umwandlung bekräftigt die Entschlossenheit der SARB, den Bail-in-Prozess ohne selektive Eingriffe durchzuführen.