Neue Mindestanforderungen für Sanierungspläne von Marktinfrastrukturen
Die Financial Sector Conduct Authority (FSCA) und die Prudential Authority (PA) haben den 'Joint Standard 1 of 2026' veröffentlicht. Er legt Mindestanforderungen für Sanierungspläne von Marktinfrastrukturen fest.
Stärkung der Finanzstabilität
Die Financial Sector Conduct Authority (FSCA) und die Prudential Authority (PA) haben gemeinsam den 'Joint Standard 1 of 2026' sowie eine zugehörige Leitlinie veröffentlicht.
Dieser Standard definiert die Mindestanforderungen für Marktinfrastrukturen zur Entwicklung umfassender und effektiver Sanierungspläne.
Ziel ist es, die Finanzstabilität zu stärken, indem sichergestellt wird, dass Bedrohungen für Marktinfrastrukturen deren umsichtige Geschäftsführung nicht beeinträchtigen.
Die Pläne sollen es den Infrastrukturen ermöglichen, sich von solchen Bedrohungen zu erholen und ihre kritischen Dienstleistungen ohne den Einsatz von Abwicklungsbefugnissen fortzusetzen.
Dies steht im Einklang mit den Leitlinien des Ausschusses für Zahlungs- und Marktinfrastrukturen (CPMI) und der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO).
Von der Konsultation zur Umsetzung
Ein Entwurf des Joint Standard wurde am 4. Juni 2024 zur öffentlichen Konsultation gestellt.
Sechs Branchenvertreter reichten Kommentare ein, die von den Behörden im beigefügten Konsultationsbericht behandelt wurden.
Der Standard basiert auf Abschnitten des Financial Sector Regulation Act von 2017 und wurde mit Zustimmung der South African Reserve Bank erlassen.
Die zugehörige Leitlinie ergänzt den Standard, indem sie Hilfestellung bei der Auswahl geeigneter Sanierungsinstrumente und deren Ziele bietet.
Der formelle Konsultationsprozess und die parlamentarische Vorlage sind abgeschlossen.
Der Joint Standard und die Joint Guidance Notice treten zwölf Monate nach dem Datum dieser Veröffentlichung in Kraft.