SARB passt Daten zu Staatsschuld und Finanzunternehmen an
Die SARB aktualisiert in ihrem Juni-Quartalsbericht die Darstellung von Staatsverschuldung und Finanzstatistiken. Neu sind eine separate Spalte für staatliche Fremdwährungsschuld und die Einbeziehung öffentlicher Einlageninstitute.
Neue Spalte für Staatsverschuldung
Ab der aktuellen Juni-Ausgabe des Quartalsbulletins (QB) der South African Reserve Bank (SARB) wird die nicht-marktfähige Fremdwährungsschuld der nationalen Regierung, die in südafrikanischen Rand denominiert ist, in Tabelle S-65 in einer separaten Spalte ausgewiesen.
Diese Änderung, deren Daten ab dem 1. Oktober 2020 beginnen, folgt einer Neueinstufung aus der bisherigen Kategorie 'Sonstige'.
Zu dieser Kategorie gehörten zuvor Währungen wie der Schweizer Franken, der Kanadische Dollar und die Schwedische Krone.
Die Umgliederung wurde notwendig, nachdem die vollständige Rückzahlung der in Britischen Pfund denominierten nicht-marktfähigen Auslandsschuld im April 2020 erfolgte.
Diese detailliertere Darstellung ermöglicht eine präzisere Analyse der Zusammensetzung der Staatsschuld und ihrer Währungsrisiken.
Die Transparenz über die genaue Denominierung der Schuldtitel ist für Investoren und Analysten von großer Bedeutung, um die Exposition des Staates gegenüber Wechselkursenschwankungen besser einschätzen zu können.
Die SARB passt damit ihre Finanzstatistiken an aktuelle Gegebenheiten und Standards an.
Einlageninstitute in Finanzstatistiken
Ebenfalls ab dieser Ausgabe des Quartalsbulletins werden die Tabellen KB446 und KB447 zu den Finanzstatistiken öffentlicher Finanzunternehmen und -gesellschaften erweitert.
Sie umfassen nun auch Daten zu öffentlichen Einlageninstituten, beginnend mit dem Fiskaljahr 2009/10. Diese Erweiterung betrifft auch die Tabellen KB425 und KB426, die ebenfalls die Finanzunternehmen und -gesellschaften abbilden.
Die Einbeziehung dieser Institute sorgt für ein umfassenderes Bild der öffentlichen Finanzlandschaft und schließt eine bisherige Lücke in der Berichterstattung.
Für weitere Informationen zu dieser Ausweitung verweist die SARB auf eine detaillierte Anmerkung mit dem Titel 'Hinweis zur Einbeziehung öffentlicher Einlageninstitute in die Statistiken öffentlicher Finanzunternehmen und -gesellschaften' auf Seite 113 derselben QB-Ausgabe.
Diese Anpassung verbessert die Vergleichbarkeit und Vollständigkeit der Daten für die Analyse der Finanzstabilität.
Quelle: Notes to tables – Quarterly Bulletin – June 2026
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