Swiss Re Africa: Lizenz für Schienen-Versicherung erweitert
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Swiss Re Africa: Lizenz für Schienen-Versicherung erweitert

Die Prudential Authority der SARB hat die Lizenzbedingungen für Swiss Re Corporate Solutions Africa Limited (SRCSA) erweitert. Ab dem 31. März 2026 darf SRCSA auch Schienen-Versicherungen anbieten.

Neue Klasse für Swiss Re Africa

Fundi Tshazibana, Chief Executive Officer der Prudential Authority der South African Reserve Bank (SARB), hat mit Zustimmung der Financial Sector Conduct Authority die Lizenzbedingungen für Swiss Re Corporate Solutions Africa Limited (SRCSA) angepasst.

Die Änderung, die am 31. März 2026 in Kraft trat, erlaubt dem Sachversicherer SRCSA, nun auch Geschäfte in der Klasse 'Rail' durchzuführen.

Diese Erweiterung erfolgte gemäß Abschnitt 26 des Versicherungsgesetzes von 2017 und Abschnitt 126(1)(a) des Finanzsektorregulierungsgesetzes von 2017.

Die Anpassung spiegelt die fortlaufende regulatorische Aufsicht über den Versicherungssektor wider und stellt sicher, dass die Geschäftstätigkeit von SRCSA den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Die Prudential Authority überwacht kontinuierlich die Einhaltung der Lizenzbedingungen, um die Stabilität des Finanzsektors zu gewährleisten.

Bedingungen für Auslandsgeschäft

Die angepassten Lizenzbedingungen legen fest, dass SRCSA Sachversicherungsgeschäfte in den genehmigten Klassen und Unterklassen sowohl in Südafrika als auch außerhalb des Landes tätigen darf.

Eine wesentliche Bedingung betrifft das Rückversicherungsgeschäft aus dem Ausland: Es ist auf maximal 30 Prozent der gesamten Brutto-Prämieneinnahmen für außerhalb Südafrikas gezeichnete Geschäfte begrenzt, sofern diese aus Jurisdiktionen stammen, die nicht auf der Liste der gleichwertigen Jurisdiktionen der Prudential Authority stehen.

Zudem ist es SRCSA untersagt, Geschäfte über eine Zellstruktur abzuwickeln.

Diese Auflagen dienen der Risikobegrenzung und der Sicherstellung der Finanzstabilität im Kontext internationaler Versicherungsaktivitäten.