SARB verschärft Berichtspflichten für Verbriefungsvehikel
Die südafrikanische Zentralbank (SARB) verschärft die Berichtspflichten für Verbriefungsvehikel (SPIs). Auditoren müssen künftig die übermittelten Informationen verifizieren, um die Transparenz im Markt zu erhöhen. Stellungnahmen sind bis zum 13. April 2026 möglich.
Auditoren im Fokus: Neue Regeln für Verbriefungsvehikel
Die südafrikanische Zentralbank (SARB) hat über ihre Prudential Authority (PA) eine neue Richtlinie für Emittenten von Spezialzweckgesellschaften (SPIs) vorgeschlagen.
Diese Richtlinie präzisiert die Informationsanforderungen gemäß der Richtlinie 1 von 2012 und die an die PA zu übermittelnde Erklärung.
Zudem verpflichtet sie die von den Emittenten-SPIs bestellten Auditoren, die Verifizierung der in Formular BA 501 spezifizierten Informationen in ihren jährlichen Prüfungsrahmen aufzunehmen.
Das Formular BA 501 muss künftig halbjährlich (Ende Juni und Ende Dezember) sowie zusätzlich zum Jahresende des SPI eingereicht werden.
Die neue Richtlinie ersetzt die Richtlinie 4 von 2017 und zielt darauf ab, die Überwachung von Risiken aus Verbriefungsprogrammen zu verbessern.
Eine ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung eines unabhängigen SPI-Direktors oder Treuhänders ist ebenfalls erforderlich.
Lehren aus der Finanzkrise: Stärkere Überwachung
Die globale Finanzkrise von 2007–08 deckte erhebliche Risiken in Verbriefungsstrukturen auf, insbesondere mangelnde Transparenz bei der Wertentwicklung von Vermögenswerten und Kreditverschlechterungen.
Dies veranlasste die PA, zusätzliche Risikoinformationen anzufordern, um den südafrikanischen Verbriefungsmarkt besser zu verstehen.
Die vorgeschlagene Richtlinie zielt darauf ab, die Überwachung dieser Risiken zu verbessern.
Sie berücksichtigt zudem die Weiterentwicklung der Rechnungslegungsstandards, wie die Ablösung von IAS 39 durch IFRS 9, sowie die verschärften regulatorischen Anforderungen der Basel III-Reformen.
Die Berichterstattung erfolgt nach primären Klassifizierungskategorien, die Kreditwertminderungen (Stufe 1, 2 und 3) sowie ausgefallene Engagements umfassen.
Ein notwendiger Schritt zur Risikokontrolle
Die vorgeschlagene Richtlinie der SARB ist ein konsequenter und notwendiger Schritt, um die Lehren aus vergangenen Finanzkrisen umzusetzen.
Durch die verschärften Berichtspflichten und die Einbindung der Auditoren wird die Transparenz im Verbriefungsmarkt signifikant erhöht.
Dies stärkt die Finanzstabilität und ermöglicht der Aufsichtsbehörde eine präzisere und frühzeitigere Risikobewertung.