SARB legt überarbeitete Regeln für Zinsrisiken im Bankbuch vor
Die südafrikanische Zentralbank (SARB) hat einen Entwurf für überarbeitete Anforderungen an das Zinsrisiko im Bankbuch (IRRBB) zur Konsultation vorgelegt. Banken müssen künftig detailliertere monatliche Meldungen über Repricing-Lücken, Zinsertrags-Sensitivität und Änderungen des ökonomischen Eigenkapitalwerts einreichen.
Mehr Transparenz für Zinsrisiken
Die überarbeiteten Anforderungen für das Formular BA 330 zielen darauf ab, die Auswirkungen von Zinsänderungen auf die Bilanz und die Ertragslage der Banken umfassender zu erfassen.
Die monatlichen Meldungen sollen die Repricing-Lücke zwischen Aktiva und Passiva vor und nach dem Einsatz von Derivaten aufzeigen.
Zudem wird die erwartete kumulative Auswirkung auf den Nettozinsertrag (NII) bei spezifischen Zinsänderungen sowie die erwartete Änderung des Barwerts von Aktiva, Passiva und außerbilanziellen Posten unter Zinsschock- und Stressszenarien abgefragt.
Alle Angaben sind in Rand zu machen und basieren auf Nominal- oder Notionalbeträgen bzw. dem beizulegenden Zeitwert, berechnet auf Abgrenzungsbasis.
Breite Palette zinsreagibler Instrumente
Die Meldepflichten erstrecken sich auf alle zinsreagiblen Bilanz- und außerbilanziellen Posten, die das Zinsrisiko der Bank beeinflussen.
Dies umfasst zinstragende Aktiva und Passiva, diskontierte Wertpapiere, Nullkuponanleihen sowie variabel verzinsliche Instrumente wie Tagesgeld oder Jibar-gebundene Produkte.
Auch diskretionär verzinste Konten und relevante Derivate sind einzubeziehen, unabhängig von formalen Zinszahlungen oder Währung.
Nicht-zinsreagible Posten wie Kapital- und Reservefonds werden als solche ausgewiesen.
Die Anforderungen gelten für alle Banken und Holdinggesellschaften auf Einzel- und konsolidierter Basis.
Stärkere Governance für Zinsrisiken
Die vorgeschlagene Richtlinie legt einen starken Fokus auf die Governance und das Risikomanagement von Zinsrisiken im Bankbuch.
Sie verpflichtet die Vorstände der Banken, Risikoappetit, Limits und Strategien für IRRBB zu definieren und zu überwachen.
Dies signalisiert eine deutliche Erwartung der Aufsichtsbehörde an die Banken, ihre internen Rahmenwerke für Zinsrisikomanagement umfassend zu stärken.