BDI und Consob präzisieren Aufsicht für Simple Investment Companies
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BDI und Consob präzisieren Aufsicht für Simple Investment Companies

Die Banca d'Italia und Consob haben am 10. April 2026 neue Aufsichtsrichtlinien für Simple Investment Companies (SiS) veröffentlicht. Sie sollen die einheitliche Anwendung der Vorschriften fördern und eine solide Unternehmensführung sicherstellen.

Vereinfachte Regeln für kleine Investmentgesellschaften

Simple Investment Companies (SiS) sind italienische alternative Investmentfonds (FIA), die als Investmentgesellschaften mit festem Kapital (SICAF) strukturiert sind.

Sie fallen unter das vereinfachte Regime für Manager unterhalb der Schwellenwerte der AIFMD-Richtlinie.

Ihre exklusive Aufgabe ist die direkte Investition in nicht börsennotierte KMU in der Gründungs- und Startphase.

Die Banca d'Italia und Consob haben nun Richtlinien zur einheitlichen Anwendung der SiS-Regulierung veröffentlicht.

Eine SiS darf ein Nettovermögen von 50 Millionen Euro nicht überschreiten – eine Erhöhung von zuvor 25 Millionen Euro durch das Gesetz Nr. 162 vom 28. Oktober 2024.

Weitere Bedingungen sind der Verzicht auf Leverage und ein Mindestkapital von 50.000 Euro, wie im Zivilgesetzbuch festgelegt.

Diese Gesellschaften sind verpflichtet, ein angemessenes Governance- und Kontrollsystem zu unterhalten und eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, um eine solide und umsichtige Verwaltung zu gewährleisten.

Leitplanken für solide Unternehmensführung

Die Aufsichtsrichtlinien von Banca d'Italia und Consob sind nicht zwingend vorgeschrieben, definieren aber die Erwartungen der Aufsichtsbehörden an die SiS.

Gesellschaften können alternative Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften vorschlagen, die von BDI und Consob auf ihre Wirksamkeit und Angemessenheit geprüft werden.

Ziel ist die Sicherstellung einer soliden und umsichtigen Verwaltung sowie des Anlegerschutzes.

Bei Nichteinhaltung können Aufsichtsmaßnahmen ergriffen werden.

Die SiS unterliegen zudem EU-Vorschriften wie der PRIIPs- und Prospektverordnung für den Vertrieb an Kleinanleger.

Nationale Bestimmungen des Einheitlichen Finanzgesetzes (TUF) und zugehörige Durchführungsverordnungen regeln unter anderem die Sorgfaltspflicht, Korrektheit und Transparenz im besten Interesse der Anleger.

Klarheit für den Wachstumsmarkt

Diese Richtlinien schaffen dringend benötigte Klarheit für ein wachsendes Segment des italienischen Finanzmarktes.

Sie balancieren vereinfachte Regulierung mit robuster Aufsicht, was entscheidend für das Anlegervertrauen in innovative KMU ist.

Damit wird sowohl die Marktentwicklung als auch die Finanzstabilität gefördert.