Banca d'Italia-Gruppe klärt Bilanzierung von Stempelsteuer-Forderungen bei Lebensversicherungen
Eine Arbeitsgruppe von Banca d'Italia, Consob und Ivass hat Leitlinien zur Bilanzierung von Stempelsteuer-Forderungen bei Lebensversicherungen veröffentlicht. Die Empfehlungen betreffen die Anwendung der IAS/IFRS-Standards nach Änderungen durch das Haushaltsgesetz 2025.
Haushaltsgesetz 2025 ändert Stempelsteuer-Regeln
Das Haushaltsgesetz 2025 (Gesetz Nr. 207/2024) hat die Regeln für die Stempelsteuer auf Lebensversicherungspolicen (Rami III und V) grundlegend geändert.
Bisher wurde die Steuer erst bei Rückzahlung oder Rückkauf fällig.
Ab 2025 müssen Versicherungsunternehmen die Stempelsteuer jährlich im Voraus entrichten.
Auch für die bis 2024 aufgelaufene Stempelsteuer gibt es eine neue Zahlungsfrist: 50 Prozent bis 30. Juni 2025, gefolgt von 20 Prozent bis 30. Juni 2026, weiteren 20 Prozent bis 30. Juni 2027 und den restlichen 10 Prozent bis 30. Juni 2028. Der von den Unternehmen vorab gezahlte Betrag wird bei Fälligkeit oder Rückkauf der Police von der Leistung an den Kunden abgezogen.
Dies führt zur Entstehung einer Forderung der Versicherungsgesellschaft gegenüber ihren Kunden.
IAS 8 als Leitfaden für die Bilanzierungslücke
Die Arbeitsgruppe betont die Besonderheit dieser neuen Forderung und das Fehlen eines direkt anwendbaren internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS).
Daher müssen Unternehmen gemäß IAS 8 ('Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler') eine Bilanzierungsmethode entwickeln, die relevante und verlässliche Informationen liefert.
Standards wie IFRS 9, IAS 38 und IAS 12 sind nicht direkt anwendbar, da die Forderung nicht aus einem Vertrag mit dem Kunden stammt, monetär ist und keine Ertragssteuer darstellt.
Die Gruppe schlägt vor, IFRS 9 analog anzuwenden, was eine Erfassung zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) erfordert.
Da die Forderung unverzinslich ist, bedeutet dies eine Abzinsung auf den Barwert.
Komplexität für Versicherer, Klarheit für Bilanzen
Diese Leitlinien sind eine notwendige Präzisierung für Versicherer, die nun mit einer komplexen Bilanzierungsaufgabe konfrontiert sind.
Die Abzinsung der Forderungen wird sich auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirken und erfordert eine sorgfältige Bewertung.
Für die Transparenz der Jahresabschlüsse ist diese Klärung jedoch entscheidend, um eine einheitliche Praxis zu gewährleisten.