Banca d'Italia führt 1 Prozent Risikopuffer für Immobilienkredite ein
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Banca d'Italia führt 1 Prozent Risikopuffer für Immobilienkredite ein

Die Banca d'Italia führt einen sektoralen Systemrisikopuffer von 1 Prozent für risikogewichtete Engagements gegenüber österreichischen Bau- und Immobilienunternehmen ein. Die Maßnahme, die ab dem 1. April 2026 für italienische Banken gilt, sieht eine Freigrenze von 100 Millionen Euro vor.

Italien folgt österreichischem Risikopuffer

Die Banca d'Italia hat beschlossen, eine von Österreich eingeführte makroprudenzielle Maßnahme zu übernehmen.

Es handelt sich um einen sektoralen Systemrisikopuffer (sSyRB) von 1 Prozent der risikogewichteten Engagements gegenüber nicht-finanziellen Unternehmen, die im Bau- und Immobiliensektor in Österreich tätig sind.

Ausgenommen sind gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften.

Diese Maßnahme, die in Österreich bereits seit dem 1. Juli 2025 gilt, wurde dort auf konsolidierter, teilkonsolidierter und individueller Basis angewendet.

Die Empfehlung ESRB/2025/10 des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) hatte die zuständigen Behörden im Europäischen Wirtschaftsraum zur Übernahme dieser Maßnahme aufgefordert, um die Finanzstabilität zu stärken.

Freigrenze und Inkrafttreten

Die ESRB-Empfehlung ermöglichte nationalen Behörden, eine Freigrenze für Banken mit Engagements unter 100 Millionen Euro pro Institut anzuwenden.

Die Banca d'Italia hat diese Freigrenze für italienische Banken und Bankengruppen übernommen.

Kreditinstitute mit konsolidierten Engagements unter 100 Millionen Euro sind somit ausgenommen.

Für nicht-konsolidierte Institute gilt der Schwellenwert individuell.

Ab dem 1. April 2026 müssen betroffene Kreditinstitute den sektoralen Systemrisikopuffer auf konsolidierter, teilkonsolidierter und individueller Basis halten.

Signal für europäische Finanzstabilität

Die Übernahme der österreichischen Maßnahme durch die Banca d'Italia ist ein klares Signal für die europäische Zusammenarbeit in der Makroprudenz.

Sie unterstreicht die Bedeutung grenzüberschreitender Koordination, um systemische Risiken im Immobiliensektor einzudämmen.

Gleichzeitig zeigt die Freigrenze von 100 Millionen Euro eine pragmatische Herangehensweise, um kleinere Institute nicht übermäßig zu belasten.