Banca d'Italia erweitert CC&G-Zulassung als zentrale Gegenpartei für Stromderivate
Die Banca d'Italia (BDI) hat die Zulassung der Cassa di Compensazione e Garanzia S.p.A. (CC&G) als zentrale Gegenpartei für Stromderivate erweitert. Die Entscheidung erfolgte nach positiven Stellungnahmen von ESMA und dem Aufsichtskollegium.
Grünes Licht aus Brüssel und Rom
Die Banca d'Italia (BDI) hat die Zulassung der Cassa di Compensazione e Garanzia S.p.A. (CC&G) als zentrale Gegenpartei für Stromderivate erweitert.
Dies geschieht auf Antrag von CC&G vom 12. Februar 2025 gemäß Artikel 15 der EMIR-Verordnung.
Die BDI verlängerte die Risikobewertungsperiode bis zum 7. Mai 2025, um alle notwendigen Informationen zu sammeln.
Am 8. Mai 2025 legte die BDI ihren Risikobewertungsbericht und den Entscheidungsentwurf ESMA und dem Aufsichtskollegium für CC&G vor.
Die Zulassung ist an die vollständige Einhaltung der EMIR-Anforderungen und die Erfüllung von zwei Bedingungen geknüpft.
EMIR als Leitplanke der Aufsicht
Die Erweiterung der Zulassung erfolgt im Rahmen der EU-Verordnung Nr. 648/2012 (EMIR) über OTC-Derivate und zentrale Gegenparteien (CCPs).
Gemäß dem italienischen Gesetzesdekret 58/1998 sind die Banca d'Italia und Consob die zuständigen Behörden für die Zulassung und Beaufsichtigung von CCPs.
Die BDI ist dabei für die Stabilität und Eindämmung systemischer Risiken zuständig, während Consob die Transparenz und den Anlegerschutz überwacht.
Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung eines robusten Rahmens für Clearing-Dienstleistungen.