SREP-Prozess für Investmentfirmen bis Ende 2025 aktualisiert
Die Banca d'Italia (BDI) hat ihren Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) für Investmentfirmen (IFs) aktualisiert. Die neuen Regeln gelten bis zum 31. Dezember 2025 und berücksichtigen die EBA-Leitlinien.
Proportionalität in der Aufsicht
Seit April 2023 wendet die Banca d'Italia (BDI) die EBA-Leitlinien 2022/09 für den Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) auf Investmentfirmen (IFs) der Klassen 2 und 3 an.
Der SREP umfasst sowohl individuelle als auch konsolidierte Betrachtungen für Klasse-2-IFs sowie individuelle Betrachtungen für Klasse-3-IFs.
Die BDI berücksichtigt dabei das Proportionalitätsprinzip, das eine abgestufte Aufsichtsintensität je nach Aktivität, Größe und Risikoprofil der IFs vorsieht.
Dies führt zu einer Einteilung der IFs in drei Prioritätsklassen (Hoch, Mittel, Niedrig), die unterschiedliche Überwachungsgrade in Bezug auf Intensität, Frequenz und Umfang der Aufsicht nach sich ziehen.
Die Umsetzung des Proportionalitätsprinzips stellt sicher, dass mindestens ein Mindestmaß an SREP-Engagement für alle Kategorien von Investmentfirmen gewährleistet ist, wobei die Häufigkeit der Bewertung aller SREP-Elemente für verschiedene Kategorien von IFs festgelegt wird.
Die neuen Regeln sind Teil der Verordnung zur IF-Aufsicht, die im Dezember 2022 in Kraft trat, und stehen im Einklang mit dem Konsolidierten Finanzgesetz (CLF), Art. 6, Abs.
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Kapital- und Liquiditätsprüfung im Fokus
Die BDI hat ihren Ansatz zur Bewertung einzelner SREP-Elemente gemäß den EBA-Leitlinien 2022/09 angepasst, um den unterschiedlichen Geschäftsmodellen italienischer Investmentfirmen und den neuen Eigenkapitalanforderungen des IFR/IFD-Pakets gerecht zu werden.
Die Überprüfung umfasst die Geschäftsmodellanalyse, die interne Governance und unternehmensweite Kontrollen sowie die Bewertung von Kapital- und Liquiditätsrisiken.
Der Gesamt-SREP-Score ist ein gewichteter Durchschnitt dieser Profile, wobei die Governance das höchste Gewicht hat.
Klasse-2-IFs müssen robuste Strategien und Prozesse zur Bewertung und Steuerung ihrer Kapital- und Liquiditätsbedürfnisse unter normalen und Stressbedingungen vorweisen.
Klasse-3-IFs sind von diesen ICARAP-Verpflichtungen befreit.
Die BDI kann auf Basis der SREP-Ergebnisse spezielle Bestimmungen zu Kapitaladäquanz und Risikobegrenzung erlassen.
Bei festgestellten Schwächen können Aufsichts- oder Frühinterventionsmaßnahmen gemäß Artikel 27 der Richtlinie 2014/59/EU angewendet werden.
Mehr Klarheit, weniger Überraschungen
Die Aktualisierung des SREP-Prozesses durch die Banca d'Italia schafft dringend benötigte Transparenz für Investmentfirmen.
Die klare Abgrenzung nach Risikoklassen und die Betonung der Proportionalität sind positive Schritte zur Effizienzsteigerung der Aufsicht.
Dennoch bleibt abzuwarten, wie die neuen Methodiken in der Praxis die Komplexität für kleinere Institute tatsächlich reduzieren werden.