Zugang zu Eigentümerregistern nach EuGH-Urteil präzisiert
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Zugang zu Eigentümerregistern nach EuGH-Urteil präzisiert

Die Banca d'Italia hat ein Memorandum zur EU-Geldwäscherichtlinie 2024/1640 vorgelegt. Es präzisiert die Zugangsregeln zu den Registern der wirtschaftlichen Eigentümer in Italien.

Rückkehr zum 'berechtigten Interesse'

Die Banca d'Italia hat ein Memorandum zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1640 (AMLD6) in italienisches Recht vorgelegt.

Diese Richtlinie, Teil des umfassenden EU-Pakets zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT), präzisiert die Zugangsregeln zu den Registern der wirtschaftlichen Eigentümer.

Diese Register, ursprünglich mit der vierten EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD4) eingeführt, erfassen Informationen über die natürlichen Personen, die letztendlich juristische Einheiten kontrollieren.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom November 2022 erklärte den zuvor in der fünften Richtlinie (AMLD5) vorgesehenen unbeschränkten öffentlichen Zugang für unvereinbar mit Grundrechten.

Der öffentliche Zugang ist seither wieder an den Nachweis eines 'berechtigten Interesses' geknüpft.

Die AMLD6 zielt darauf ab, dieses Konzept zu harmonisieren und Kategorien des 'vermuteten berechtigten Interesses' zu definieren, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Qualität der Registerdaten zu sichern.

Dreifacher Zugang, klare Grenzen

Das italienische Dekret passt das Geldwäschegesetz an und definiert den Zugang zu den Registern neu.

Für Behörden bleibt der Zugang uneingeschränkt und wird auf EU-Organe wie AMLA, EPPO und Europol sowie das Finanzsicherheitskomitee (CSF) erweitert, was die europäische Vernetzung stärkt.

Verpflichtete Unternehmen dürfen die Register ausschließlich zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten nutzen und müssen Diskrepanzen melden.

Der Zugang für Dritte bleibt selektiv und erfordert ein 'qualifiziertes und konkretes Interesse', das mit der Bekämpfung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verbunden sein muss.

Die Richtlinie definiert jedoch Kategorien mit 'vermutetem berechtigtem Interesse', darunter Journalisten, NGOs und Akademiker, um den Zugang für relevante Akteure zu erleichtern.

Balanceakt zwischen Transparenz und Datenschutz

Das neue Gesetz schafft einen ausgewogenen Zugang zu den Eigentümerregistern, der die EU-Geldwäscherichtlinie mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs in Einklang bringt.

Es stärkt die Selektivität des Zugangs für Dritte und schafft klarere, einheitlichere Bewertungskriterien.

Damit wird die Effizienz der Geldwäschebekämpfung verbessert, ohne die Grundrechte auf Datenschutz zu verletzen.