Jahresdurchschnitte begrenzen Bilanzkosmetik bei Großbanken
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Jah­res­durch­schnit­te begrenzen Bilanzkosmetik bei Großbanken

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht verschärft am 16. Oktober 2026 die Berechnung der Systemrelevanz globaler Großbanken. Ab 1. Januar 2030 müssen Banken Bestandsindikatoren als Jahresdurchschnitte statt als Jahresendwerte melden und offenlegen.

Jahresendwerte verlieren ihre Rolle

Die finalen Änderungen betreffen Banken, die an der Bewertung global systemrelevanter Banken (G-SIBs) teilnehmen.

Sie müssen künftig sämtliche Bestandsindikatoren für ihre G-SIB-Punktwerte auf Basis von Durchschnittswerten über das Berichtsjahr melden und offenlegen.

Bislang zählen Jahresendwerte.

Damit begrenzt der Basler Ausschuss die Möglichkeit, die ausgewiesene Systemrelevanz rund um Meldestichtage vorübergehend zu senken.

Er bezeichnet diese Bilanzkosmetik als inakzeptabel: Sie untergrabe die Ziele seiner Standards und berge Risiken für das Funktionieren der Finanzmärkte.

Die Umsetzung bis zum 1. Januar 2030 gibt Banken Zeit, robuste und umfassende Meldeprozesse aufzubauen.

Höhere Schwelle, offene Methodikfrage

Ab 2027 steigt die G-SIB-Melde- und Offenlegungsschwelle beim Gesamtrisikopositionsmaß der Verschuldungsquote von 200 auf 350 Mrd. Euro.

Separat konsultiert der Ausschuss im Rahmen seiner regelmäßigen Methodikprüfung zur Behandlung grenzüberschreitender Risikopositionen innerhalb der Europäischen Bankenunion.

Zur Debatte steht, ob er die zuvor vereinbarte Behandlung in die G-SIB-Methodik aufnimmt.

Interessierte können bis zum 14. Januar 2027 zu sämtlichen Aspekten der Konsultation Stellung nehmen.

Stich­tags­op­ti­mie­rung verliert an Wirkung

Jahresdurchschnitte begrenzen den Nutzen kurzfristiger Bilanzverkürzungen für die G-SIB-Einstufung.

Die höhere Meldeschwelle verändert zugleich den Kreis der erfassten Banken.

Die Behandlung von Risikopositionen innerhalb der Bankenunion bleibt Gegenstand der Konsultation.

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