Leitlinien konkretisieren Verlustpuffer für Finanzinfrastrukturen
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Leitlinien konkretisieren Verlustpuffer für Fi­nanz­in­fra­s­truk­tu­ren

CPMI und IOSCO haben am 14. Oktober 2026 ihren Abschlussbericht zu allgemeinen Geschäftsrisiken und Verlusten von Finanzmarktinfrastrukturen veröffentlicht. Er ergänzt die internationalen Prinzipien für diese Infrastrukturen.

Eigenkapital deckt allgemeine Geschäftsverluste

Der Ausschuss für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen (CPMI) der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) und die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) richten ihre Leitlinien an Finanzmarktinfrastrukturen und zuständige Behörden.

Der Bericht behandelt die Identifikation, Überwachung und Steuerung allgemeiner Geschäftsrisiken.

Er erläutert zudem, wie Infrastrukturen den Mindestbestand an liquiden, durch Eigenkapital finanzierten Nettovermögenswerten zur Deckung potenzieller allgemeiner Geschäftsverluste bestimmen.

Weitere Vorgaben betreffen Unternehmensführung und Transparenz beim Umgang mit diesen Risiken.

Die Leitlinien erfassen auch die Sanierung und geordnete Abwicklung der Infrastrukturen.

Prüfung von Prinzip 15

Der Abschlussbericht baut auf dem Konsultationsbericht zu allgemeinen Geschäftsverlusten vom November 2025 auf.

Er berücksichtigt die Ergebnisse einer Prüfung der Stufe 3 zur Umsetzung von Prinzip 15 der Prinzipien für Finanzmarktinfrastrukturen (PFMI).

Diese Prüfung stellte Probleme beim Umgang mit allgemeinen Geschäftsrisiken sowie bei den liquiden, durch Eigenkapital finanzierten Nettovermögenswerten zur Verlustdeckung fest.

CPMI und IOSCO verweisen zudem auf die veröffentlichten Konsultationsantworten.

Verlustdeckung braucht liquide Mittel

Der Bericht verbindet Risikosteuerung mit der Bemessung liquider, eigenkapitalfinanzierter Verlustpuffer.

Damit reicht sein Gegenstand bis zur Sanierung und geordneten Abwicklung.

Einen einheitlichen numerischen Mindestbetrag nennt die Pressemitteilung nicht.

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