Sicherheitenregeln prägen Liquiditätsversorgung und Geldmarkt
BIS Rede

Si­cher­hei­ten­re­geln prägen Li­qui­di­täts­ver­sor­gung und Geldmarkt

Petra Tschudin und Thomas Moser erläutern beim Geldmarktanlass in Genf die Sicherheitenpolitik der Schweizerischen Nationalbank. Deren Vorgaben prägen sowohl die Bereitstellung von Zentralbankliquidität als auch deren Weiterverteilung unter Banken.

Zen­tral­ban­k­li­qui­di­tät nur gegen Sicherheiten

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) versorgt das Finanzsystem im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags mit Zentralbankliquidität.

Dabei verlangt sie stets Sicherheiten, die den Anforderungen ihrer Sicherheitenpolitik entsprechen müssen.

Dies erläutern Petra Tschudin, Mitglied des SNB-Direktoriums, und Thomas Moser, stellvertretendes Mitglied des Direktoriums, beim Geldmarktanlass in Genf.

Die Vorgaben bestimmen damit die Anforderungen an die Besicherung der Liquiditätsbereitstellung durch die SNB.

Zugleich beeinflussen sie die Weiterverteilung von Liquidität zwischen Banken am Geldmarkt.

Die Sicherheitenpolitik verbindet somit Zentralbankaufgaben mit dem Tagesgeschäft vieler Marktteilnehmer.

Technische Regeln mit doppelter Wirkung

Tschudin und Moser sprechen am 29. Oktober 2026 beim Geldmarktanlass der SNB in Genf.

Sie stellen die Sicherheitenpolitik als technischen Aspekt des Schweizer Finanzsystems vor, dessen Wirkung über die Liquiditätsbereitstellung der Notenbank hinausreicht.

Der vorliegende Auszug enthält nur die Einleitung der neunseitigen Rede.

Konkrete Sicherheitenarten oder einzelne Zulassungskriterien nennt er nicht; er beschreibt den Zusammenhang zwischen den SNB-Vorgaben und dem Geldmarkt.

Besicherung reicht über die SNB hinaus

Die Sicherheitenpolitik betrifft nicht allein das Verhältnis zwischen SNB und Banken.

Nach Darstellung der Redner prägt sie auch die Weiterverteilung von Liquidität am Geldmarkt.

Welche konkreten Anforderungen dabei gelten, lässt sich aus dem vorliegenden Einleitungsauszug nicht ableiten.

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