McMunn verlangt belastbare Notfallpläne für Versicherer
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McMunn verlangt belastbare Notfallpläne für Versicherer

Mary-Elizabeth McMunn, Vizegouverneurin der irischen Zentralbank, fordert praxiserprobte Notfallpläne und verantwortlichen KI-Einsatz bei Versicherern. Sie sprach am 22. Oktober 2026 bei Insurance Ireland in Dublin; veröffentlicht wurde die Rede am 27. Oktober.

Einfachere Regeln, gleiche Schutzansprüche

Die irische Zentralbank verbindet vereinfachte Regeln mit unveränderten Schutzzielen.

Das überarbeitete Solvency-II-Regelwerk gilt ab 30. Januar 2027 und entlastet insbesondere geeignete kleinere, wenig komplexe Versicherer.

Eine freiwillige Vorprüfung unterstützt Anträge; Leitlinien sollen im vierten Quartal 2026 folgen.

Die Zentralbank prüft mehr als 25 nationale Instrumente auf Überschneidungen.

Mit Umsetzung der Versicherungs-Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie im Januar 2027 entfallen bisherige Vorgaben für präventive Sanierungspläne.

Künftig sollen Planpflichten nur wenige Unternehmen mit zusammen 60 Prozent Marktanteil erfassen.

Die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA setzt für 2027 bis 2029 auf Widerstandsfähigkeit und Verhaltensrisiken, 2027 auch auf Notfallplanung.

Abhängigkeiten müssen beherrschbar bleiben

Versicherer müssen kritische Technikdienstleister kennen und Wiederanlaufpläne praktisch testen.

Die EU-Verordnung zur digitalen operationalen Resilienz bildet dafür den Rahmen.

Für KI bleiben Leitungsorgane verantwortlich: Daten, Modelle, faire Ergebnisse und menschliche Kontrolle müssen überprüfbar sein.

Die KI-Verordnung erfasst Lebens- und Krankenversicherungstarife als Hochrisikobereich.

Klimarisiken erhöhen zugleich Schäden und Rückversicherungskosten.

Laut Forschung von 2024 hat etwa jedes zwanzigste Gebäude Schwierigkeiten, Hochwasserschutz zu erhalten.

Vertrauen verpflichtet über Grenzen hinweg

Irland hat den viertgrößten Lebens- und Nichtlebensversicherungssektor der EU sowie über 170 zugelassene Versicherer und Rückversicherer.

McMunn verlangt deshalb grenzüberschreitend klare Verantwortung der Leitungsorgane gegenüber Kunden.

Vereinfachung bedeutet für sie keine Deregulierung, sondern wirksamere Aufsicht.

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