Tokenisierte Sicherheiten müssen auch unter Stress verfügbar sein
Zentrale Gegenparteien können laut Bank of England (BoE) bereits im bestehenden Regelwerk tokenisierte zulässige Sicherheiten akzeptieren. Eine Konsultation soll die aufsichtliche Prüfung klären; Stellungnahmen sind bis 12. Februar 2027 möglich.
Gleiche Risiken, gleiche Aufsichtsergebnisse
Die BoE konsultiert seit dem 29. Oktober 2026 einen Entwurf zur aufsichtlichen Behandlung tokenisierter Sicherheiten bei zentralen Gegenparteien (CCPs).
Das bestehende Regelwerk steht ihrer Annahme nach Einschätzung der Bank nicht entgegen, sofern die Sicherheiten die Anforderungen des zentralen Clearings erfüllen.
Sie müssen sich insbesondere bewerten, übertragen und bei Bedarf verwerten lassen – auch unter Stressbedingungen.
Die geplante Aufsichtserklärung soll erläutern, wie die BoE entsprechende Anträge prüfen würde.
Dabei gilt das Prinzip gleicher regulatorischer Ergebnisse bei gleichen Risiken.
Unterschiedliche Ausgestaltungen tokenisierter Sicherheiten können diese Ergebnisse auf unterschiedlichen Wegen erreichen.
Sicherheiten schneller über Grenzen bewegen
Die BoE sieht Potenzial für eine schnellere, effizientere und grenzüberschreitende Mobilisierung von Sicherheiten sowie eine bessere Reaktion auf Nachschussforderungen.
Vizegouverneurin Sarah Breeden betont Innovation bei gewahrter Finanzstabilität.
Die Arbeiten mit der Finanzaufsichtsbehörde FCA, dem britischen Finanzministerium und der Branche gehören zur Strategie für digitale Großkundenfinanzmärkte.
Zur Konsultation eingeladen sind CCPs, Marktteilnehmer, Infrastruktur- und Technologieanbieter sowie weitere Interessengruppen.
Technik ersetzt keine Belastbarkeit
Die BoE verbindet die Öffnung für Tokenisierung mit unveränderten Anforderungen an die Sicherheiten.
Maßstab bleibt ihre Nutzbarkeit auch unter Stress, nicht allein ihre technische Form.
Die Konsultation erläutert damit den Prüfungsmaßstab, statt pauschal Sicherheiten zuzulassen.