SM&CR-Reform soll Vorabgenehmigungen um 43 Prozent reduzieren
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SM&CR-Reform soll Vor­ab­ge­neh­mi­gun­gen um 43 Prozent reduzieren

Weniger Vorabgenehmigungen und keine Zertifizierungspflicht mehr für rund 7.700 Beschäftigte: Die britische Aufsichtsbehörde PRA stellt am 22. Oktober 2026 ihre zweite SM&CR-Reformphase zur Konsultation. Stellungnahmen sind bis 22. Januar 2027 möglich.

Anzeige statt vorheriger Genehmigung

Die britische Aufsichtsbehörde für Banken und Versicherer (PRA) will für fast die Hälfte der leitenden Funktionen eine Anzeige statt einer Vorabgenehmigung verlangen.

Dazu zählen Chefaktuare sowie Vorsitzende der Risiko- und Prüfungsausschüsse.

Die Zahl der Genehmigungsanträge soll um etwa 43 Prozent sinken.

Unternehmen müssen die Eignung weiterhin vor Amtsantritt prüfen; individuelle Verantwortung und Verhaltensregeln bleiben bestehen.

Für rund 7.700 bisher zertifizierungspflichtige Beschäftigte sollen dagegen Eignungsprüfungen bei Einstellung und im Jahresturnus, Zertifikate und regulatorische Referenzen entfallen.

Weitere Vorschläge verlängern vorübergehende Vertretungen von 12 auf 18 Wochen und streichen jährlich etwa 1.700 Einreichungen von Verantwortungsdokumenten.

11,5 Millionen Pfund jährlich weniger

Für rund 1.200 Unternehmen beziffert die PRA die jährliche Entlastung auf 11,5 Mio. Pfund, bei einer Spanne von 4,8 bis 24,9 Mio. Pfund.

Die laufenden Kosten sinken rechnerisch von 24,8 auf 13,3 Mio. Pfund; einmalig fallen 4,3 Mio. Pfund Umstellungskosten an.

Zusammen mit weiteren Reformen verfolgt sie das Ziel einer Halbierung der Belastung.

Die Umsetzung ist für das zweite Halbjahr 2027 vorgesehen, hängt aber vom Finanzdienstleistungs- und Finanzmarktgesetz 2026 ab.

Die PRA stimmt das Vorgehen mit der Finanzaufsicht FCA und dem britischen Finanzministerium ab.

Weniger Prüfung, verbleibendes Risiko

Die PRA räumt ein höheres Aufsichtsrisiko ein: Eignungsmängel können nach Wegfall der Vorabprüfung später auffallen.

Firmenprüfungen, Verhaltensregeln und Vorabgenehmigungen in Ausnahmefällen sollen dies begrenzen.

Die Kostenschätzung beruht zudem auf Selbstauskünften einer nicht vollständig repräsentativen Stichprobe.

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