Nordirische Kreditgenossenschaften erhalten neue Geschäftsoptionen
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Nordirische Kre­dit­ge­nos­sen­schaf­ten erhalten neue Geschäftsoptionen

Die britische Aufsichtsbehörde für Banken und Versicherer (PRA) konsultiert Regeln für neue Geschäfte nordirischer Kreditgenossenschaften. Die Umsetzung ist für April 2027 vorgesehen; Stellungnahmen sind bis zum 12. Januar 2027 möglich.

Neue Geschäfte, klare Risikozuordnung

Die PRA will Mitgliedervermittlung und Kreditbeteiligungen als zusätzliche Tätigkeiten einstufen und dafür ihr Regelwerk sowie die Aufsichtsmitteilung SS2/23 ändern.

Bei Vermittlungen trägt die empfangende Kreditgenossenschaft das Kreditrisiko; Vereinbarungen sollen eine Rückübertragung auf das vermittelnde Institut vermeiden.

Vermittelte Personen gelten nur für die jeweilige Leistung und deren Dauer als Mitglieder des empfangenden Instituts.

Kreditbeteiligungen erlauben gemeinsame Finanzierung und Risikoteilung größerer Kredite.

Dafür verlangt die PRA Sorgfaltsprüfungen, klare Rechtsstrukturen, Risikozuordnung, Steuerung, Limite und Risikovorsorge.

Bestehende Kredit- und Großkreditgrenzen gelten weiter; auch Kapitalanforderungen und Risikovorsorgevorschriften werden angepasst.

Reform unter gesetzlichem Vorbehalt

Die Vorschläge setzen voraus, dass das nordirische Parlament den Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums entsprechend verabschiedet.

Er soll bis April 2027 Gesetz werden.

Weitere Anpassungen betreffen nachrangige Anteile, Mietkauf, bedingte Kaufverträge und Versicherungsvertrieb; hierfür gelten bestehende PRA-Regeln.

Investitionen in Sozialprojekte bleiben durch Kapitel 6 des Regelwerks begrenzt und Gegenstand weiterer Gespräche.

Zusätzliche Anforderungen treffen nur Institute, die neue Tätigkeiten aufnehmen.

Belastbare quantitative Kostenschätzungen fehlen wegen unzureichender Daten.

Mehr Spielraum mit höheren Anforderungen

Der größere Geschäftsspielraum ist an zusätzliche Risikokontrollen gebunden.

Die PRA hält fest, dass der Ausbau von Expertise, Systemen und Überwachung kleinere Institute relativ stärker belasten kann.

Sie rechnet deshalb mit einer Auswahl nach Leistungsfähigkeit statt einer flächendeckenden Nutzung neuer Tätigkeiten.

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