BoE verlängert CHAPS-Abwicklungszeiten auf 01:30 Uhr morgens
Die Bank of England (BoE) hat beschlossen, die CHAPS-Abwicklungszeiten vorzuverlegen. Ab September 2027 beginnt die Abwicklung bereits um 01:30 Uhr statt um 06:00 Uhr.
Frühere Abwicklung stärkt Liquidität und Resilienz
Die BoE setzt die Verlängerung der CHAPS-Abwicklungszeiten um, indem der Start von 06:00 Uhr auf 01:30 Uhr vorverlegt wird.
Diese frühzeitige Verlängerung (EME) soll im September 2027 eingeführt werden, vorbehaltlich der endgültigen Bestätigung der Zeitpläne mit den betroffenen CHAPS-Direktteilnehmern.
Die Entscheidung folgt auf ein Konsultationspapier vom Juli 2025 und zielt darauf ab, eine frühere Abwicklung zu ermöglichen, die Liquidität und operationelle Resilienz zu stärken und die britische Abwicklung besser an internationale Märkte anzupassen.
Die Teilnahme an der EME ist optional, was den Direktteilnehmern die Möglichkeit gibt, Zahlungen während des zusätzlichen Abwicklungszeitraums zu senden.
Keine Verlängerung des Notfallfensters, Feiertage in Prüfung
Während sich die aktuelle Richtlinienerklärung (PS) hauptsächlich mit der EME befasst, wird die Arbeit an anderen Erweiterungsphasen fortgesetzt.
Dazu gehören die Feiertagsabwicklung und die breitere Roadmap hin zu einer nahezu 24x7-Abwicklung.
Basierend auf dem erhaltenen Feedback wird der Vorschlag für eine Verlängerung des abendlichen Notfallfensters jedoch vorerst nicht weiterverfolgt.
Die BoE wird stattdessen einen verfeinerten Vorschlag für die Feiertagsabwicklung prüfen, um die Nachfrage, Vorteile und Machbarkeit der Ermöglichung sowohl von CHAPS- als auch Nettoabwicklungen an bestimmten Bankfeiertagen zu bewerten.
Pragmatischer Schritt, keine Revolution
Die BoE liefert eine pragmatische Antwort auf den Wunsch nach besserer internationaler Anbindung.
Die optionale Teilnahme ermöglicht es Banken, sich flexibel anzupassen, ohne übermäßige Belastungen für kleinere, national orientierte Institute.
Dies ist ein wichtiger, wenn auch inkrementeller Schritt zur Modernisierung des britischen Zahlungsverkehrs.