PRA finalisiert geringfügige Regelwerksänderungen
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PRA finalisiert geringfügige Re­gel­werks­än­de­run­gen

Die Prudential Regulation Authority (PRA) der Bank of England finalisiert mehrere geringfügige Änderungen an ihrem Regelwerk und ihren Richtlinien. Diese treten im April 2026 in Kraft und wurden ohne weitere Konsultation vorgenommen.

Gebühren und Einlagenbanken: Klarheit schaffen

Die PRA finalisiert Änderungen am Gebühren-Teil ihres Regelwerks.

Ab dem 30. April 2026 werden Fälligkeitsdaten für Rechnungen von Unternehmen mit jährlichen Gebühren von über 50.000 Pfund aktualisiert.

Dies soll verhindern, dass Rechnungen als überfällig gekennzeichnet werden.

Die Anpassung folgt auf das Konsultationspapier CP23/25, zu dem alle vier eingegangenen Stellungnahmen Unterstützung signalisierten.

Zudem präzisiert die PRA ihre Richtlinie für das Regime kleiner inländischer Einlagenbanken (SDDT).

Ab dem 23. April 2026 wird die Politik für SDDT-Antragsteller mit nicht-britischen Muttergesellschaften geklärt.

Dies umfasst Leitlinien zur Ein- oder Ausschluss von Entitäten bei der Bewertung, ob die Gesamtaktiva der Gruppe 20 Milliarden Pfund nicht überschreiten.

Ziel ist es, die Auslegung der bestehenden Politik zu erleichtern und die Bearbeitungszeit für Anträge zu verkürzen.

Mo­dell­ri­si­ko­ma­na­ge­ment: Effizienz und Klarheit

Im Bereich des Modellrisikomanagements passt die PRA zwei Supervisory Statements an.

Ab dem 23. April 2026 müssen Institute mit interner Modellzulassung (IM-Firmen) ihre Stresstest-Modellrisikomanagement-Praktiken anhand der umfassenderen Leitlinien von SS1/23 bewerten.

Dies soll die Rechenschaftspflicht stärken und operative Prozesse effizienter gestalten.

Gleichzeitig stellt die PRA in SS1/23 klar, dass die dortigen Erwartungen keine Bedingungen für die interne Modellzulassung sind; neu zugelassene Firmen erhalten zwölf Monate Zeit zur Einhaltung.

Diese Änderungen erfolgen ohne weitere Konsultation, da sie bestehende Richtlinien präzisieren und die Qualität des PRA-Regelwerks verbessern.