Abwicklungsregeln für kleinere Banken werden bis 2027 reformiert
Die Bank of England überprüft ihre Kriterien für die Abwicklung kleinerer Banken. Resolution-Direktorin Ruth Smith kündigte am 23. September 2026 in Florenz an, dass die überarbeiteten Vorgaben für Institute unter 25 Milliarden Pfund Bilanzsumme Anfang 2027 veröffentlicht werden.
Lehren aus dem Fall Silicon Valley Bank
Die britische Abwicklungsbehörde passt ihren Rahmen für Institute mit weniger als 25 Milliarden Pfund Bilanzsumme an.
Als Auslöser dient die Rettung der Silicon Valley Bank UK im März 2023: Trotz eines Bilanzvolumens von nur 12 Milliarden Pfund und geplanter Liquidation verhinderte ein kurzfristiger Transfer an HSBC den Ausfall kritischer Bankdienste.
Durch den neuen Bank Resolution (Recapitalisation) Act 2025 steht nun ein branchenfinanzierter Rekapitalisierungsmechanismus bereit.
Dieser erlaubt es der Notenbank, Übertragungskosten bei kleineren Instituten vorab zu decken und nachträglich über eine Bankenumlage des Einlagensicherungsfonds FSCS einzutreiben, ohne Steuergelder zu belasten.
Neubewertung der Kontenschwellen
Im Zuge der Reformen überprüft die Notenbank die Schwelle von 40.000 bis 80.000 Transaktionskonten, ab der für Häuser unter 25 Milliarden Pfund eine Übertragungsstrategie statt einer Insolvenz greift.
Da solche Transferinstitute nach der MREL-Aktualisierung kein zusätzliches Verlustabsorptionskapital mehr vorhalten müssen, gewinnt die operative Vorbereitung an Bedeutung.
Bereits im April wurden detaillierte Leitfäden für Transfer- und Bail-in-Verfahren veröffentlicht, um Transparenz im Krisenfall zu sichern.
Praxisschock schlägt Lehrbuchtheorie
Der Fall SVB UK zeigte drastisch, dass auch kleine Institute im Ernstfall kritische Funktionen erfüllen.
Der neue Rekapitalisierungsmechanismus schließt hierbei eine entscheidende Lücke, ohne den Steuerzahler zu belasten.
Entscheidend bleibt nun, dass die Bank of England die Schwellenwerte praxisnah an das digitale Bankgeschäft anpasst.