Unbesicherte Akkreditive sollen als CCP-Sicherheiten zulässig sein
Unbesicherte Akkreditive sollen Nichtfinanzunternehmen die Stellung von Anfangsmargen erleichtern. Dazu konsultiert die Bank of England (BoE) seit dem 15. Oktober 2026; Stellungnahmen sind bis zum 15. Januar 2027 möglich.
Mehr Spielraum, engere Emittentenlimits
Zentrale Gegenparteien (CCPs) sollen Akkreditive von Nichtfinanzunternehmen auch im Kundenclearing akzeptieren dürfen; die bisherige Pflicht zur vollständigen Besicherung entfällt.
Für Nachschussmargen bleibt die Bargeldpraxis unverändert.
Pro ausstellender Bank soll das Limit von 10 auf 5 Prozent der gesamten CCP-Sicherheiten sinken.
Die Ausnahme von 25 Prozent bei einem Garantieanteil über 50 Prozent entfällt.
Zulässig sind nur autorisierte in- oder ausländische Kreditinstitute.
CCPs müssen Bonität laufend überwachen, Echtheit prüfen und Akkreditive in Stresstests einschließlich der Deckung zweier Mitgliederausfälle berücksichtigen.
Abrufe durch Clearingmitglieder benötigen die vorherige Zustimmung der CCP.
Akkreditive müssen unwiderruflich, unbedingt und fristgerecht abrufbar sein.
Liquiditätsentlastung hat einen Preis
Die BoE will verhindern, dass Liquiditätsengpässe Absicherungsgeschäfte verdrängen.
2022 stiegen die Anfangsmargen bei ICE Clear Europe zeitweise um 30 Mrd. Pfund.
Zugleich nennt sie zusätzliche Kreditrisiken und eine engere Verflechtung mit Banken.
Je CCP veranschlagt sie einmalig 605.000–620.000 Pfund und jährlich 3.500–5.000 Pfund Basiskosten.
Bei Nichtfinanzunternehmen sind es 40.000–55.000 beziehungsweise 2.500–3.500 Pfund.
Für ausstellende Banken gilt nach Umsetzung von Basel 3.1 ein Kreditumrechnungsfaktor von 100 Prozent.
Zusatzoption statt Liquiditätsersatz
Die BoE versteht Akkreditive als Ergänzung, nicht als Ersatz solider Liquiditätsplanung.
Ihre Annahme bleibt freiwillig und bedarf einer Genehmigung der BoE.
Die finalen Regeln sind für das erste Halbjahr 2027 vorgesehen, ohne Übergangsfrist und frühestens mit Inkrafttreten des britischen CCP-Regelwerks.