Gebührenobergrenze für Zahlungssysteme steigt auf 1,7 Mio. Pfund
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Ge­büh­ren­o­ber­gren­ze für Zahlungssysteme steigt auf 1,7 Mio. Pfund

Die Bank of England konsultiert neue Aufsichtsgebühren für Zahlungssysteme für 2026/27 vor dem Hintergrund einer geplanten Anhebung der gesetzlichen Obergrenze auf 1,7 Millionen Pfund. Rückmeldungen zum Vorschlag sind bis zum 22. Oktober 2026 möglich.

Staffelung nach Systemrelevanz

Die vorgeschlagene Gebührenstruktur unterscheidet drei Kategorien mit den Verhältnissen 1,75 zu 1,00 zu 0,33. Für Kategorie-1-Systeme mit dem höchsten Systemrisiko beträgt die reguläre Gebühr unter dem bisherigen Deckel 0,76 Millionen Pfund, soll jedoch bei einer Genehmigung der neuen Obergrenze auf 1,03 Millionen Pfund steigen.

Für Kategorie-2-Institute sind 0,59 Millionen Pfund statt bisher 0,44 Millionen Pfund vorgesehen, während Kategorie 3 auf 0,20 Millionen Pfund klettert.

Zudem steigen die Stundensätze für Sonderprojekte: Der Satz für technische Spezialisten erhöht sich auf 230 Pfund, für Manager auf 310 Pfund und für sonstige Beschäftigte auf 430 Pfund.

Der Deckel für Sonderprojektgebühren soll von 500.000 auf 650.000 Pfund wachsen.

Operative Resilienz treibt Aufwand

Die seit 2018 unveränderte Obergrenze deckt die realen Aufsichtskosten der Notenbank nicht mehr ab.

Neben der allgemeinen Inflation treiben vor allem gestiegene Anforderungen an die operative Resilienz und spezialisierte Fachkräfte die Ausgaben.

Künftig soll das Gebührenregime zudem Anbieter digitaler Abwicklungsvermögenswerte (DSA) erfassen.

Für Institute mit Sitz im Ausland stellt die Zentralbank individuelle Nachlässe in Aussicht, sofern Aufsichtsvereinbarungen mit den jeweiligen Heimatbehörden den britischen Prüfaufwand spürbar reduzieren.

Fällige Korrektur für Großsysteme

Die drastische Anhebung der Obergrenze schließt die seit 2018 gewachsene Deckungslücke bei den Aufsichtskosten.

Für große Zahlungsdienstleister bedeutet dieser Schritt eine spürbare Mehrbelastung im laufenden Budget.

Das dreistufige Modell stellt zugleich sicher, dass kleinere Institute nicht unverhältnismäßig belastet werden.

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